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Nachbarschaftshilfe

Dieses Form der Hilfe gilt als Ehrenamt, für die bestimmte Aufwendungen und Auslagen über die Entlastungsleistungen aufgebracht werden können. Beschäftigt sich ein "Nachbar" mit einem Pflegebedürftigen der mit Ihr/Ihm NICHT bis zum zweiten Grad verwandt- oder verschwägert ist, so kann dieser dafür den Entlastungsbeitrag (bis zu 125 Euro) als Aufwand und Auslagen erstattet bekommen. Meist reichen die Hilfen hier sehr sehr weit, so dass dieser kleine Betrag eher einen symbolischen Charakter hat und Aufwandskosten für die ehrenamtlichen Helfer schmälern. Hierfür muss der Helfer jedoch eine Qualifizierung durch einen (kostenfreien) Tagespflegekurs absolvieren und darf ausschließlich bei einer Person helfen. Es darf keine regelhafte Vergütung/ Entgeld vereinbart sein. Unfallversicherungsschutz ist unerlässlich und muss in NRW über die Unfallversicherung des Pflegebedürftigen mit abgedeckt sein, also: Fragen Sie dort vorab nach und sichern Sie es mit ab!
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