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Zuzahlungsbefreiung
Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung müssen für bestimmte Leistungen Zuzahlungen leisten (z. B. 10 % je Medikament, Krankenhaustagegeld). Die Zuzahlungsbefreiung greift, wenn die Gesamtzuzahlungen im Kalenderjahr die Belastungsgrenze von 2 % des jährlichen Bruttoeinkommens überschreiten (bei chronisch Kranken: 1 %). Danach stellt die Krankenkasse eine Befreiungskarte aus. Für pflegebedürftige Menschen ist dies besonders relevant, da sie häufig viele Medikamente und Hilfsmittel benötigen. Der Antrag wird bei der Krankenkasse gestellt.
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