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Gesetzliche Pflegeversicherung
Die gesetzliche (soziale) Pflegeversicherung ist der staatlich organisierte Zweig der Pflegeversicherung für alle gesetzlich Krankenversicherten. Sie ist im SGB XI geregelt und wird paritätisch von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert (Beitragssatz 2025: 3,4 % des Bruttoeinkommens, Kinderlose: 4,0 %). Träger sind die Pflegekassen, die bei den gesetzlichen Krankenkassen angesiedelt sind. Leistungen umfassen u. a. Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag, Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege.
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