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Pflegebedürftigkeit
Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn eine Person aufgrund körperlicher, geistiger oder psychischer Beeinträchtigungen nicht mehr in der Lage ist, selbstständig die Aktivitäten des täglichen Lebens zu bewältigen und auf Dauer (mindestens 6 Monate) Unterstützung benötigt. Die Feststellung erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD) anhand des Neuen Begutachtungsassessments (NBA). Das Ergebnis der Begutachtung bestimmt den Pflegegrad (1–5) und damit die Höhe der Leistungen aus der Pflegeversicherung.
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