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Pflegegrad 1

Pflegegrad 1 ist die niedrigste Einstufung in der Pflegeversicherung und wird bei geringer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vergeben (NBA-Punktwert: 12,5–27). Im Pflegegrad 1 bestehen folgende Leistungsansprüche: Entlastungsbetrag (131 Euro/Monat), Pflegehilfsmittel (bis 42 Euro/Monat), Wohnumfeldverbesserungen (bis 4.180 Euro), Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI sowie Anschubfinanzierung für Pflege-WGs. Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Tagespflege sind bei Pflegegrad 1 nicht vorgesehen. Eine Überprüfung der Einstufung lohnt sich bei Verschlechterung des Zustands.

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