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Rentenversicherung der Pflegeperson
Nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen (z. B. pflegende Angehörige) werden unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflegekasse in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Voraussetzung: Die gepflegte Person hat mindestens Pflegegrad 2, die Pflege findet in häuslicher Umgebung statt, und die Pflegeperson übt keine Erwerbstätigkeit von mehr als 30 Stunden pro Woche aus. Die Beitragshöhe richtet sich nach dem Pflegegrad. Die Rentenversicherungsbeiträge werden direkt von der Pflegekasse an die Deutsche Rentenversicherung abgeführt – ohne Kosten für die pflegende Person.
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