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Widerspruch

Ein Widerspruch ist ein formelles Rechtsmittel gegen einen behördlichen Bescheid, z. B. gegen einen Pflegegradbe­scheid der Pflegekasse. Er muss schriftlich innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe des Bescheids eingelegt werden. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung auf den bestehenden Pflegegrad. Die Pflegekasse prüft den Fall erneut und erlässt einen Widerspruchsbescheid. Wird diesem nicht abgeholfen, kann der Klageweg vor dem Sozialgericht beschritten werden. Eine Pflegeberatung kann bei der Begründung des Widerspruchs unterstützen.

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