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Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung ist ein Zweig der deutschen Sozialversicherung und wurde 1995 als fünfte Säule eingeführt. Sie ist im Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) geregelt und schützt Versicherte vor den finanziellen Folgen von Pflegebedürftigkeit. Jeder gesetzlich Krankenversicherte ist automatisch in der sozialen Pflegeversicherung versichert. Die Pflegeversicherung trägt – je nach Pflegegrad – einen Teil der Kosten für häusliche, teilstationäre und stationäre Pflege. Sie deckt jedoch nicht alle Kosten ab; entstehende Lücken müssen durch Eigenanteile, Pflegegeld oder ergänzende Leistungen geschlossen werden.

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