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Gemeinsamer Jahresbeitrag

Ab dem 01.07.2025 werden die Leistungsbeträge für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege generell in den sog. „gemeinsamen Jahresbeitrag“ zusammengefasst, nicht nur für bis zu 25-Jährige, bei denen das Gesetz schon ab dem 01.01.2024 gilt.
Der Satz dieses Beitrags wird ebenso erhöht. Ab diesem Datum stehen 3.539 € zur Verfügung. Dieser Betrag kann dann flexibel für beide Leistungen eingesetzt werden.
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