top of page
Beratungseinsatz (Pflegepflichteinsatz)
SalusMAX führt als anerkannte Beratungsstelle der Landesverbände der Pflegekassen NRW für Sie durch: Verpflichtend vorgeschriebene Beratugseinsätze gem. §37.3 SGB XI durch zugelassene Stellen, wenn Pflegebedürftige zu Hause gepflegt werden und Pflegegeld erhalten. Bei Pflegegrad 2 & 3: alle sechs Monate
Bei Pflegegrad 4 & 5: alle drei Monate. Jeder zweite Beratungseinsatz darf nun ebenso per Video-/ Telefonkonferenz durchgeführt werden. Kontaktieren Sie uns gerne!
bottom of page