top of page

Sozialhilfe
Sozialhilfe ist eine staatliche Sozialleistung nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) für Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften bestreiten können. Im Pflegebereich ist die sog. »Hilfe zur Pflege« (§§ 61 ff. SGB XII) besonders relevant: Sie springt ein, wenn die Pflegeversicherungsleistungen und das eigene Einkommen/Vermögen nicht ausreichen, um die Pflegekosten zu decken. Sozialhilfe ist nachrangig – zunächst sind alle anderen Leistungen auszuschöpfen. Der Antrag wird beim zuständigen Sozialamt gestellt.
bottom of page


