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Familienpflegezeitgesetz
Möglichkeit für Arbeitnehmer, zur Pflege von Angehörigen für max. zwei Jahre die wöchentliche Arbeitszeit deutlich zu reduzieren- bei gleichzeitig moderater Reduktion des Gehalts. Anschließend muss bei weiterhin reduziertem Gehalt wieder voll gearbeitet werden
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