Der Entlastungsbetrag beträgt 2026 131 Euro pro Monat. Sie haben ihn ab Pflegegrad 1, unabhängig davon, ob Sie Pflegegeld oder Sachleistungen nutzen. Sie können ihn für anerkannte Entlastungsleistungen wie Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe oder Betreuungsangebote einsetzen. Nicht verbrauchtes Guthaben können Sie bis zur Mitte des Folgejahres nutzen.