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Alltagsbegleitung

Alltagsbegleitung ist ein nach § 45a SGB XI anerkanntes Entlastungsangebot für pflegebedürftige Menschen ab Pflegegrad 1. Alltagsbegleiter unterstützen Betroffene bei Aktivitäten des täglichen Lebens, sozialer Teilhabe und Freizeitgestaltung – ohne pflegerische oder medizinische Tätigkeiten zu übernehmen. Finanzierbar über den Entlastungsbetrag (125 Euro/Monat). Anbieter müssen durch den Landesverband der Pflegekassen bzw. die zuständige Behörde (in NRW: LVR/LWL) anerkannt sein. Alltagsbegleitung und Seniorenbegleitung werden oft synonym verwendet; in NRW ist der Begriff »Alltagsbegleitung« nach §45a geläufiger.

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