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Umwandlungsanspruch
Ab Pflegegrad 2 können
40 % der Pflegesachleistungen für sog. niedrigschwellige Angebote z. B. "Angebote zur Unterstützung im Alltag" oder Betreuungsdienste umgewandelt werden. Bei der Umwidmung verringert sich entsprechend der Anteil des Pflegegeldes, auch hier gilt: Lassen Sie es sich ausrechnen! Bei ausschließlichem Pflegegeldbezug ist somit keine Umwandlung möglich. Hinweis: schauen Sie mal auf unserer Seite "Pflegegeldrechner" vorbei und lassen Sie es sich automatisch ausrechnen!
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