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Kombinationsleistungen
Hier wird die Pflege durch Angehörige mit professioneller Pflege von z. B. einem Pflegedienst im häuslichen Umfeld kombiniert. Dies beinhaltet somit die (anteilige) Zahlung von Pflegegeld, sowie die Inanspruchnahme von Pflegesachleistungen. Je nach Kombination dessen, wird entsprechend der Leistungen des Pflegedienstes, das angepasste noch zur Verfügung stehende Pflegegeld ausbezahlt. Hier gilt: Lassen Sie es sich professionell ausrechnen! Bsp.: Ist die morgendliche Versorgung durch die Pflegeperson, aufgrund von z. B. Arbeit nicht möglich, so wird hierfür ein Pflegedienst herangezogen und aus den Sachleistungen bezahlt. Die nachmittagliche Versorgung kann dann wieder durch die Pflegeperson erfolgen und man erhält entsprechend anteiliges Pflegegeld. Hinweis: schauen Sie mal auf unserer Seite "Pflegegeldrechner" vorbei und lassen Sie es sich automatisch ausrechnen!
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