
Pflegeberatung
Unser Beratungseinsatz
SalusMAX führt als anerkannte Beratungsstelle der Landesverbände der Pflegekassen NRW für Sie durch: Verpflichtend vorgeschriebene Beratungseinsätze gem. §37.3 SGB XI durch zugelassene Stellen, wenn Pflegebedürftige zu Hause gepflegt werden und Pflegegeld erhalten.
Bei Pflegegrad 1, 2 & 3: alle sechs Monate
Bei Pflegegrad 4 & 5: alle drei Monate.
Jeder zweite Beratungseinsatz darf nun ebenso per Videokonferenz durchgeführt werden.
Kontaktieren Sie uns gerne!

Informieren Sie sich via Videokonferenz, telefonisch, oder im persönlichen Erstgespräch bei Ihnen zu Hause.
Ihr Wegweiser, um gemeinsam einen "Fahrplan" zu erstellen, dem Sie anschließend folgen können.
Koordination, Findung von Angeboten und Organisation Ihrer individuellen Anliegen.
Erhalt ihrer Selbstständigkeit durch z.B. technische Hilfsmittel.
Ganz gleich, ob eine Pflegebedürftigkeit als fortschreitender Prozess oder unvorhergesehenes Ereignis eintritt: Um die Balance zwischen der Würde der Betroffenen, der Rolle ihrer Angehörigen, externer Pflege, veränderten Wohnanforderungen, gesetzlichen Bestimmungen und Behördenkommunikation zu finden, müssen eine Vielzahl unterschiedlicher Entscheidungen getroffen werden. Das Empowerment des Pflegebedürftigen steht stets im Zentrum des Handelns.
In dieser komplexen Situation ist SalusMAX ihr einfühlsamer Begleiter. Schritt für Schritt ermitteln wir gemeinsam mit Betroffenen und Angehörigen individuelle Bedürfnisse, um binnen kurzer Zeit – optimal unterstützt – in einen neuen Alltag zu starten. Wir bieten Ihnen vielfältige Services rund um das Thema (aktivierende-) Pflege. Welche davon für Sie relevant sein können, besprechen wir gerne per Telefon, Online Konferenz oder bei Ihnen zu Hause im Rahmen unserer Erstberatung.

Pflegeberatung - Beispiele & Leistungen
Vorsorgevollmacht
SalusMAX unterstützt Sie dabei, Ihre individuellen Pflege- und medizinischen Versorgungsbedürfnisse vorzubereiten, durch Erstellung einer Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung. Wir klären Sie über die Unterschiede dieser Dokumente auf und helfen Ihnen, Ihre Bedürfnisse auszudrücken.
Kurzzeitpflege
SalusMAX hilft Pflegebedürftigen, kurzzeitige vollstationäre Pflege in speziellen Einrichtungen zu organisieren, wenn es nach einem Krankenhausaufenthalt oder während Umbaumaßnahmen oder Neustrukturierungen der Pflege notwendig ist, die gewohnte häusliche oder teilstationäre Pflege zu unterbrechen.
Tages- oder Nachtpflege
Wenn die Pflegebedürftigkeit zunimmt und ständige Begleitung oder Entlastung von Angehörigen erforderlich wird, kann teilstationäre Tages- oder Nachtpflege ab Pflegegrad II eine sinnvolle Ergänzung zur häuslichen Betreuung sein. Dies kann insbesondere helfen, wenn Pflegepersonen durch erhöhte Berufstätigkeit oder einen Bedarf an Entlastung eingeschränkt verfügbar sind.
Pflegehilfsmittel
Pflegehilfsmittel können den Alltag für Pflegebedürftige und Pflegende erleichtern. Dinge wie Handschuhe, Desinfektionsmittel, Pflegebetten usw. sind notwendig für professionelle Körperpflege, alltägliche Logistik und eine hygienische Wohnatmosphäre. SalusMAX unterstützt Sie bei der Organisation dieser Pflegehilfsmittel, bietet weitere Informationen und eine Auswahl an Anbietern.
Mahlzeitendienste
Ernährung ist entscheidend für das Wohlbefinden Pflegebedürftiger. SalusMAX hilft, passende Mahlzeitendienste zu finden, indem Fragen zu Anbieterentfernung, Budget, Zubereitungsmöglichkeiten und Ernährungspräferenzen geklärt werden. Wir organisieren auch die Rahmenbedingungen mit dem ausgewählten Dienst.
Vollstationäre Pflege
Bei Veränderung der Pflegebedürfnisse kann vollstationäre Versorgung nötig werden. SalusMAX erfasst die Betreuungssituation, sucht passende Einrichtungen, hilft bei der Auswahl, erledigt Formalitäten und prüft Pflegeverträge, damit sich Betroffene auf die neue Lebenssituation konzentrieren können.
Hier geht `s zum SalusMAX Eintrag
bei der ZQP Stiftung:






