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Beihilfe
Die Beihilfe ist eine staatliche Unterstützungsleistung für Beamte, Richter und Versorgungsempfänger bei Krankheits-, Pflege- und Geburtskosten. Im Pflegefall übernimmt der Dienstherr (Bund oder Land) einen prozentualen Anteil der Pflegekosten (in der Regel 50–70 %); den Rest deckt eine private Pflegeversicherung ab. Die genaue Höhe der Beihilfe richtet sich nach der jeweiligen Beihilfeverordnung des Bundes oder des entsprechenden Bundeslands. Beamte müssen daher keine Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung zahlen, sind aber verpflichtet, eine ergänzende private Pflegeversicherung abzuschließen
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