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Haushaltshilfe
Eine Haushaltshilfe unterstützt pflegebedürftige oder kranke Menschen bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten wie Kochen, Putzen, Waschen und Einkaufen. Leistungen können über verschiedene Wege finanziert werden: (1) Pflegesachleistungen nach SGB XI (ab Pflegegrad 2); (2) Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI (bis 125 Euro/Monat); (3) Häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V bei Krankenhausvermeidung; (4) Haushaltshilfe der Krankenkasse nach § 38 SGB V (bei Krankenhausaufenthalt oder Kuraufenthalt, wenn Kinder unter 12 Jahren im Haushalt leben). Die SalusMAX-Pflegeberatung klärt, welche Variante im Einzelfall optimal ist.
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