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Widerspruchsfrist
Die Widerspruchsfrist ist die gesetzliche Frist, innerhalb derer ein Widerspruch gegen einen Bescheid eingelegt werden muss. Im Bereich der Pflegeversicherung (SGB XI) beträgt sie einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids. Wird die Frist versäumt, wird der Bescheid bestandskräftig. In Ausnahmefällen (z. B. bei unverschuldetem Fristversäumnis) kann eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt werden. Die Widerspruchsfrist gilt für alle Bescheide der Pflegekasse, z. B. Pflegegradeinstufung, Ablehnung von Leistungen oder Rückforderungen.
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