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Wohngruppenzuschlag

Hierbei handelt es sich um einen Zuschlag für Pflegebedürftige, die sich in einer ambulant betreuten Wohngruppe (Pflege-WG) befinden, oder diese z. B. mit der Anschubfinanzierung gründen wollen. Hier besteht zusätzlich zu den sonstigen Leistungen ein Anspruch auf 214 Euro je Monat und dies ab Pflegegrad 1. Voraussetzung ist, dass min. 3 und max. 12 Menschen zum Zweck der gemeinschaftlich organisierten pflegerischen Versorgung leben, davon mindestens 3 Personen pflegebedürftig sind, dass eine "Präsenzkraft" mindestens zur Unterstützung gemeinschaftlich beauftragt ist und dass keine Versorgungsform, einschl. teilstationärer Pflege (Tages- und Nachtpflege) vorliegt. Zweck des Zuschlags ist die Finanzierung der Präsenzkraft.

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