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Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE)

EEE in stationären Einrichtungen: Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) bezeichnet den Anteil an den Pflegekosten in Pflegeheimen, der über die Leistungsbeträge der Pflegekasse hinausgeht und daher von den Bewohnern einer Pflegeeinrichtung selbst bezahlt werden muss.

Der monatliche EEE gilt dabei einheitlich für alle Bewohner einer Pflegeeinrichtung mit den Pflegegraden 2 bis 5 und variiert zwischen den Einrichtungen. Die Berechnung erfolgt aus der Differenz zwischen den von der gesetzlichen Pflegeversicherung übernommenen Kosten und dem Pflegesatz einer Pflegeeinrichtung.

Da sich die Pflegekasse ab 1. Januar 2024 mit einem zusätzlichen Leistungszuschlag an den Pflegekosten beteiligt, der von der Bezugsdauer vollstationärer Pflegeleistungen („Aufenthaltsdauer“) abhängig ist, sinkt somit auch der Eigenanteil an den pflegebedingten Aufwendungen im Zeitverlauf. Für Pflegebedürftige ist der EEE jedoch eine Orientierungsgröße z. B. beim Preisvergleich im Rahmen der Heimsuche.

Neben dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil für die Pflege müssen die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten durch die Pflegebedürftigen selbst getragen werden.

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