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Um Ihre Ansprüche aus dem restlich zur verfügung stehenden Pflegegeld zu berechnen, können Sie hier einfach, unkompliziert und ganz individuell Ihre Daten eingeben, um zu sehen, welcher Restbetrag Ihnen durch Ihre Pflegekasse noch ausbezahlt wird.
Natürlich ist immer und ausschließlich Ihr individueller Pflegegeld Bescheid Ihrer Pflegekasse bindend. Hier bieten wir Ihnen eine voraussichtliche Berechnung zur Vereinfachung.
Anmerkung:
Für eine gute Darstellung des Rechners empfehlen wir die Eingabe über einen Computer.
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