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Übergangspflege im Krankenhaus

Die max. zehntägige Übergangspflege im Krankenhaus, in dem auch die Behandlung durchgeführt wurde, wird als neue Leistung eingeführt. Sofern unmittelbar im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung erforderliche Leistungen der häuslichen Krankenpflege, der Kurzzeitpflege, Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder sonstige Pflegeleistungen nicht oder nur unter erheblichem Aufwand sichergestellt werden können, besteht dieser neue Anspruch.

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