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24-Stunden-Pflege

24-Stunden-Pflege bezeichnet eine rund um die Uhr verfügbare Betreuung und Pflege im häuslichen Umfeld. Dies kann durch ausländische Betreuungskräfte (häufig aus Osteuropa im Rahmen von Werk- oder Dienstleistungsverträgen), durch Familienangehörige oder durch einen kombinierten Pflegedienst-Einsatz realisiert werden. Rechtlich ist die 24-Stunden-Pflege durch ausländische Kräfte nur legal, wenn die Betreuungsperson korrekt angemeldet ist (Entsendung oder direktes Arbeitsverhältnis). Die Finanzierung kann über Pflegegeld, Sachleistungen und ggf. Sozialhilfe erfolgen.

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