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Ambulanter Pflegedienst
Ein ambulanter Pflegedienst ist ein zugelassener Pflegeanbieter, der pflegebedürftige Menschen in ihrer häuslichen Umgebung versorgt. Leistungen umfassen Grundpflege, Behandlungspflege und hauswirtschaftliche Hilfen. Ambulante Pflegedienste rechnen ihre Leistungen direkt mit der Pflege- und/oder Krankenkasse ab (Sachleistungsprinzip). Voraussetzung für die Zulassung ist ein Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI mit den Landesverbänden der Pflegekassen. Ambulante Pflege ermöglicht es Pflegebedürftigen, so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden zu leben.
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