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B

Beratungseinsatz (Pflegepflichteinsatz)

Verpflichtend vorgeschriebenen Beratugseinsätze durch die Pflegeversicherung oder von ihr zugelassener Stellen, wenn Pflegebedürftige zu Hause gepflegt werden und Pflegegeld erhalten. Bei Pflegegrad 2 & 3: alle sechs Monate
Bei Pflegegrad 4 & 5: alle drei Monate

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