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Beratungseinsatz (Pflegepflichteinsatz)

SalusMAX führt als anerkannte Beratungsstelle der Landesverbände der Pflegekassen NRW für Sie durch: Verpflichtend vorgeschriebene Beratugseinsätze gem. §37.3 SGB XI durch zugelassene Stellen, wenn Pflegebedürftige zu Hause gepflegt werden und Pflegegeld erhalten. Bei Pflegegrad 2 & 3: alle sechs Monate
Bei Pflegegrad 4 & 5: alle drei Monate. Jeder zweite Beratungseinsatz darf nun ebenso per Video-/ Telefonkonferenz durchgeführt werden. Kontaktieren Sie uns gerne!

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