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Pflegepauschbetrag

Wenn Privatpersonen ständig und unentgeltlich Pflegebedürftige Personen im häuslichen Umfeld pflegen, so kann dies als Pauschbetrag in der Einkommensteuererklärung angegeben werden und die Steuerlast so gemindert werden. Die Pauschbeträge wurden angehoben und gelten nun von Pflegegrad 2-5 (600-1800€).

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