Pflegesachleistungen
Das sind die Leistungen, die primär ein ambulanter Pflegedienst abruft, der einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen hat. Dieser Begriff wird oft missverstanden. Pflegesachleistungen können NICHT ausbezahlt werden! Sie können auch von Betreuungsdiensten und Angeboten zur Unterstützung im Alltag (40% dessen) abgerufen werden. Diese Leistungen sind nicht für Menschen mit Pflegegrad 1 vorgesehen. Sie reichen von Pflegegrad 2 (761 Euro)- bis Pflegegrad 5 (2200 Euro). Es besteht die Wahlmöglichkeit, entweder Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder die Kombination dessen, also sog. Kombinationsleistungen zu wählen. Welche Wahlmöglichkeit für Sie geeignet ist, ist so individuell, wie sie selbst. Eine Pflegeberatung ist, aufgrund der gegenseitigen finanziellen Wechselwirkungen, äußerst sinnvoll.