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Pflegezeit

Die Pflegezeit bezeichnet im rechtlichen Sinne die Freistellung von der Arbeit nach dem Pflegezeitgesetz (PflegeZG) zur Pflege eines nahen Angehörigen mit mindestens Pflegegrad 1. Sie kann vollständig (bis zu 6 Monate) oder als Teilzeitbeschäftigung beansprucht werden. Der Arbeitnehmer muss die Pflegezeit mindestens 10 Tage vorher beim Arbeitgeber ankündigen. Für die Zeit der Freistellung kann ein zinsloses Darlehen des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beantragt werden. Arbeitgeber mit weniger als 15 Beschäftigten sind von der Pflicht zur Freistellung ausgenommen

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