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Soziale Sicherung der Pflegeperson

Unter bestimmten Voraussetzungen können für Pflegepersonen, durch die Pflegeversicherung, Leistungen für die Renten- und Arbeitslosenversicherung gezahlt werden. Voraussetzungen: 1. Maximale Berufstätigkeit von 30 Stunden pro Woche 2. ab Pflegegrad II 3. Pflege in häuslicher Umgebung 4. mindestens 10 Stunden an 2 Tagen pro Woche Pflegeaufwand gesamt ( bei mehreren Pflegebedürftigen zusammengezählt)

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