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Widerspruchsausschuss
Dies ist ein Organ der Selbstverwaltung zur Überprüfung von Verwaltungsakten (z. B. nach Antrag eine Ablehnung der Pflegeversicherung), gegen die Widerspruch erhoben wurde.
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Widerspruchsausschuss
Dies ist ein Organ der Selbstverwaltung zur Überprüfung von Verwaltungsakten (z. B. nach Antrag eine Ablehnung der Pflegeversicherung), gegen die Widerspruch erhoben wurde.