EUTB® Teilhabeberatung– Ergänzend unabhängig in Düsseldorf- Was bedeutet Teilhabe?
- SalusMAX

- 3. Juni
- 8 Min. Lesezeit
Im Folgenden finden Sie detaillierte Informationen über das Angebot der EUTB®, von dem viele Bürger nichts wissen. An dieser Stelle wollen wir uns zuerst ganz herzlich bei
Tanja Schulz – Fachkraft Teilhabeberatung
Der Paritätische NRW
Ernst-Abbe-Weg 50 | 40589 Düsseldorf
0211 / 94 600 34 teilhabeberatung-duesseldorf@paritaet-nrw.org
bedanken, dass sie sich die Mühe gemacht hat, den folgenden Blogbeitrag für uns zu erstellen. Viel Freude beim Lesen:
Die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung ist ein zentrales Anliegen unserer Gesellschaft. Doch was genau bedeutet Teilhabe? Wer hat Anspruch auf Unterstützung und wie kann die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB®) in Düsseldorf helfen? Dieser Beitrag erklärt die wichtigsten Grundlagen, zeigt auf, wann eine Beratung sinnvoll ist und stellt das Beratungsangebot der EUTB® Düsseldorf am Standort Wersten im Haus des Paritätischen vor.

Der gesetzliche Auftrag zur gleichberechtigten Teilhabe
Die Grundlage für die Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung bildet die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Sie ist eine Ergänzung zur allgemeinen Menschenrechtskonvention und verpflichtet die Vertragsstaaten, die Rechte behinderter Menschen zu schützen, zu fördern und zu gewährleisten. Ziel ist es, Inklusion zu ermöglichen – das heißt, Menschen mit Behinderung sollen in allen Lebensbereichen voll und gleichberechtigt teilhaben können.
Weitere wichtige Gesetze sind:
Dieses Gesetz hat den Auftrag, Barrieren und Benachteiligungen im Alltag abzubauen.
Es verbietet Diskriminierung aufgrund von ethnischer Herkunft, Geschlecht, Alter und auch Behinderung.
Das BTHG hat die Teilhaberechte neu geordnet und das Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) überarbeitet. Es stärkt die Selbstbestimmung und erleichtert den Zugang zu Teilhabeleistungen.
Diese Gesetze bilden den Rahmen, innerhalb dessen die EUTB® ihre Beratung anbietet.
Wann ist man behindert und was ist eine Teilhabeleistung?
mit dem BTHG wurde das Verständnis, was eine „Behinderung“ ist, neu formuliert – Behinderung wird nicht mehr als Eigenschaft einer Person definiert, sondern als Zusammenspiel von gesundheitlichen Beeinträchtigungen eines Menschen mit Barrieren in der Außenwelt
im SGB IX, dem maßgeblichen Gesetz für Behinderung und Teilhabe, steht hierzu:
§2 Absatz 1 SGB IX
„Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können. Eine Beeinträchtigung nach Satz 1 liegt vor, wenn der Körper- und Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. Menschen sind von Behinderung bedroht, wenn eine Beeinträchtigung nach Satz 1 zu erwarten ist.“
§ 2 Absatz 2 SGB IX
„Menschen sind im Sinne des Teils 3 (des SGB IX) schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt und sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne des § 156 rechtmäßig im Geltungsbereich dieses Gesetzbuches haben.“
>>> das bedeutet nun: das Vorliegen einer „Teilhabebeeinträchtigung“ infolge gesundheitlicher Beeinträchtigungen entscheidet über die Feststellung einer „Behinderung“ und ist damit Grundlage für einen Rechtsanspruch auf „Teilhabeleistungen“ nach dem SGB IX
was nun aber sind „Leistungen zur Teilhabe“? … „alle Maßnahme und Hilfen, durch die eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung gefördert und gesichert werden kann“
>>> im SGB IX werden als solche aufgeführt
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- unterhaltssichernde Leistungen
- Leistungen zur Teilhabe an Bildung
- Leistungen zur Sozialen Teilhabe
Die Leistungen sollen individuell auf die Bedürfnisse der Betroffenen abgestimmt sein und ihre Selbstbestimmung fördern.
Welche Rolle spielt die EUTB® Teilhabeberatung hierbei?
mit dem BTHG wurde die EUTB® als ein unabhängiges und ergänzendes Beratungsangebot für alle Fragen zur Teilhabe neu geschaffen
im BTHG heißt es hierzu:
§32 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung
(1) Zur Stärkung der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohter Menschen fördert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine von Leistungsträgern und Leistungserbringern unabhängige ergänzende Beratung als niedrigschwelliges Angebot, das bereits im Vorfeld der Beantragung konkreter Leistungen zur Verfügung steht. Dieses Angebot besteht neben dem Anspruch auf Beratung durch die Rehabilitationsträger.
(2) Das ergänzende Angebot erstreckt sich auf die Information und Beratung über Rehabilitations- und Teilhabeleistungen nach diesem Buch. Die Rehabilitationsträger informieren im Rahmen der vorhandenen Beratungsstrukturen und ihrer Beratungspflicht über dieses ergänzende Angebot.
(3) Bei der Förderung von Beratungsangeboten ist die von Leistungsträgern und Leistungserbringern unabhängige ergänzende Beratung von Betroffenen für Betroffene besonders zu berücksichtigen.
das bedeutet
➢ die EUTB® besteht ergänzend zu anderen Beratungsangeboten und/oder der Pflichtberatung durch Kostenträger
➢ die Beratung durch die EUTB® erfolgt unabhängig von Kostenträgern und/oder Leistungsanbietern
➢ bei der EUTB® wird zu allen Bereichen der Teilhabe beraten
An wen richtet sich das Beratungsangebot der EUTB® ?
• an alle Menschen mit einer chronischen Erkrankung oder anderen Beeinträchtigungen, wodurch sie von Behinderung bedroht sind
• an alle Menschen mit einer bestehenden Behinderung
• an deren Angehörige oder ihnen Nahestehende
• und auch an Einrichtungen, Dienste und Beratungsstellen, die im Kontakt mit Menschen stehen, die von Behinderung betroffen sind
Die EUTB® berät individuell und begleitet Sie bei Bedarf auch über längere Zeit.
Wie ist der Zugang zur EUTB® ?
• die Beratung durch eine EUTB® ist kostenlos und unabhängig vom Wohnort der/des Ratsuchenden
• die EUTB® ist ein bundesweites Beratungsangebot und wird durch das BMAS gefördert
• die Beratungsstellen sind überwiegend barrierefrei und bieten allen Zugang ohne Auflagen
• die Beratung erfolgt unter Einhaltung der Regelungen zum Datenschutz gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) - zu statistischen Zwecken werden aufgenommene Daten anonym dokumentiert
Was macht die Beratung bei einer EUTB® aus?
• die konkrete Gestaltung der Beratung richtet sich nach den jeweiligen individuellen Fähigkeiten, Beeinträchtigungen und Bedarfen sowie der aktuellen Situation der/des Ratsuchenden
• die EUTB® ist den Ratsuchenden verpflichtet … das bedeutet, die zur EUTB® kommenden Menschen werden in ihrer Vielfalt an Erfahrungen und Bedürfnissen wahrgenommen, es wird ihnen auf Augenhöhe begegnet und sie erfahren Wertschätzung und Respekt
• im Beratungsprozess ist die Selbstbestimmung der Betroffenen grundlegendes Prinzip und die Befähigung zum selbständigen Handeln und die (Wieder-)Erlangung einer (weitgehenden) eigenständigen Lebensbewältigung bestimmendes Ziel
• zur Sicherung der Fachkompetenz werden die Beratungsstellen der EUTB® durch eine Fachstelle begleitet und sind untereinander vernetzt
die EUTB® kann
➢ darüber informieren, welche Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe möglich sind … und somit bei der Orientierung helfen, was für die eigene Situation in Frage kommt
➢ zum Antragsverfahren beraten, also erklären, wie und wo der jeweilige Antrag gestellt werden kann und was dafür notwendig ist … bei Bedarf auch anleiten, um den Antrag stellen/ausfüllen zu können
➢ dabei unterstützen, vorhandene Ressourcen, wie auch bestehende Unter-stützungsbedarfe zu erkennen und in Worte zu fassen … und so Anträge oder die Kontaktaufnahme zu Kostenträger und/oder Leistungsanbietern vorbereiten helfen
➢ dabei helfen, den eigenen Weg, mit oder trotz Beeinträchtigungen, in der bestehenden Lebenssituation (wieder) zu finden und gehen zu können … hierzu (bei Bedarf) auch über längerfristige begleitende und/oder weiterführende Hilfen informieren und ggf. Kontakte vermitteln.
Wo sind der EUTB® Grenzen gesetzt?
• keine Begleitung von Widerspruchs- und/oder Klageverfahren
• keine juristische Beratung
• keine Antragsstellung im Auftrag des/r Ratsuchenden
• keine Bedarfsermittlung für einen Kostenträger
• keine Entscheidung über die Bewilligung einer Leistung
Was ist also im Rahmen der Beratung bei einer EUTB® möglich?
wir können klären, welche Leistungen der Teilhabe in Frage kommen können und so Orientierung ermöglichen
wir können klären helfen, wann und für was wer zuständig ist
wir können im Gespräch mit Ihnen die möglichen Wege in ihrem Für und Wider ausloten
aber wir treffen keine Entscheidung für Sie
wir können anleiten, ein Antragsformular ausfüllen zu können
wir können erklären, was mit Fragen in einem Antrag gemeint ist
wir können klären helfen, was für die vom Kostenträger gestellten Fragen relevant ist
aber wir übernehmen nicht den Weg der Antragstellung und Bedarfsermittlung
wir können im Rahmen der Sozialberatung Informationen und Anleitungen zur Verfügung stellen
wir können erklären, was bestimmte Sachverhalte oder behördliche Formulierungen bedeuten
wir können darauf hinweisen, dass Widerspruch eingelegt werden kann und was hierbei zu beachten ist
aber wir machen keine juristische Einzelfallberatung
in Düsseldorf gibt es die EUTB® an drei Standorten
in Trägerschaft des Blinden- und Sehbehindertenverband Nordrhein e.V.
… an der Schirmerstr. 80, 40211 Düsseldorf
Beraterinnen:
Frau Dr. Elena Menshikova, Frau Lynn Kammer und Frau Miriam Krämer
Telefon: 0211 38 606 22
E-Mail: eutb@bsv-nordrhein.de
offene Beratungssprechstunde: dienstags 9h bis 16h
in Trägerschaft der Lebenshilfe Düsseldorf e.V.
… an der Grafenberger Allee 368, 40235 Düsseldorf
Beraterin: Frau Elke Boumans-Ray
Telefon: 0211 91 19 75 77
instagram: @eutbrd-ga
telefonische Sprechstunde: dienstags 16h bis 18h
offene Beratungssprechstunde: dienstags 13h30 bis 15h30 und mittwochs 14h bis 16h
in Trägerschaft des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband - Landesverband NRW e.V.
… am Ernst-Abbe-Weg 50, 40589 Düsseldorf
Beraterin: Frau Tanja Schulz
Telefon: 0211 94 600 34
telefonische Sprechstunde: montags 11h bis 13h
offene Beratungssprechstunde: dienstags 12h bis 14h
Ihr Kontakt zu uns
➢ Sie können im Rahmen unserer Sprechstunden anrufen oder zur Beratungsstelle kommen
➢ Sie können uns eine Nachricht auf dem AB hinterlassen … wir melden uns dann i.d.R. zeitnah zurück
➢ Sie können uns eine email schreiben … hierüber können wir Ihnen bereits erste Informationen an die Hand geben oder Sie auch online beraten
➢ Sie können einen Termin zur persönlichen Beratung vereinbaren
ein Termin kann telefonisch, vor Ort in der Beratungsstelle oder auch über eine VideoKonferenz stattfinden
… in begründeten Ausnahmefällen machen wir auch schon mal einen Hausbesuch oder können uns mit Ihnen an einem anderen Ort treffen
… und bei Bedarf können wir einen Sprach- oder Gebärdendolmetscher hinzuziehen
Ihr Weg zu uns … ausgehend vom Hauptbahnhof Düsseldorf
EUTB® Blinden- und Sehbehindertenverband Nordrhein e.V.
vom Hbf Düsseldorf mit der S1 / S6 / S11 (Gleis 13 oder 14) Richtung Dortmund oder Flughafen bis S-Bahnhof Wehrhahn … 8 min zu Fuß bis zur Schirmerstraße 80 (Haus der Industrie – 4. Etage)
EUTB® Lebenshilfe Düsseldorf e.V.
vom Hbf Düsseldorf mit der S1 / S11 (Gleis 4) Richtung Dortmund oder Flughafen bis S-Bahnhof Wehrhahn, von dort mit der U72 (Gleis 2) Richtung Ratingen bis Haltestelle Schlüterstraße oder mit der U73 (Gleis 2) Richtung Gerresheim bis Haltestelle Staufenplatz … 10 min zu Fuß bis zur Grafenberger Allee 368 (5. Etage)
EUTB® Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - LV NRW e.V.
vom Hbf Düsseldorf mit der U76 (Gleis 4) Richtung Holthausen bis Haltestelle Ickerswarder Straße … 10 min zu Fuß bis zum Ernst-Abbe-Weg 50 (EG)
Das Beratungsangebot der EUTB® Düsseldorf am Standort Wersten
Tanja Schulz – Fachkraft Teilhabeberatung
Der Paritätische NRW
Ernst-Abbe-Weg 50 | 40589 Düsseldorf
0211 / 94 600 34 teilhabeberatung-duesseldorf@paritaet-nrw.org
Fazit und Ausblick
Die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB®) in Düsseldorf ist eine wichtige Anlaufstelle für Menschen mit Behinderung, die ihre Rechte kennen und ihre Teilhabe am Leben verbessern möchten. Sie bietet Orientierung, Unterstützung und Begleitung bei der Nutzung von Teilhabeleistungen und ist kostenfrei nutzbar.
FAQ
Worum geht es bei EUTB®?
Die EUTB® ist ein bundesweites, kostenloses Beratungsangebot für Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung. Diese FAQs sind als Grundlage für einen SalusMAX-Blogbeitrag aufbereitet.
Was kostet die Beratung?
Die Beratung ist vollständig kostenlos. Es gibt keine Auflagen für den Zugang, keine Einkommensgrenze und keine Wohnortbindung. Das Angebot wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert.
Wann gilt jemand rechtlich als behindert?
Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurde das Verständnis von „Behinderung" neu gefasst. Behinderung ist keine Eigenschaft einer Person mehr — sondern das Zusammenspiel aus gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Barrieren in der Außenwelt.
§ 2 Abs. 1 SGB IX„Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können."
Was ist eine Teilhabeleistung?
Teilhabeleistungen sind alle Maßnahmen und Hilfen, durch die die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung gefördert und gesichert werden kann. Das SGB IX unterscheidet fünf Bereiche:
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Unterhaltssichernde Leistungen
Leistungen zur Teilhabe an Bildung
Leistungen zur Sozialen Teilhabe
Wer hat Anspruch auf Teilhabeleistungen?
Anspruch haben Menschen, bei denen eine Teilhabebeeinträchtigung infolge gesundheitlicher Beeinträchtigungen festgestellt wird — also wenn körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen dazu führen, dass die gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe voraussichtlich länger als sechs Monate erschwert ist.
Auch Menschen, die von Behinderung bedroht sind, haben Anspruch — eine bereits anerkannte Behinderung ist keine Voraussetzung.
Wo finde ich die EUTB® in Düsseldorf?
BSV Nordrhein e.V. Schirmerstr. 80, 40211 Düsseldorf (Haus der Industrie, 4. Etage) 📞 0211 38 606 22 Offene Sprechstunde: Di 9:00–16:00 Uhr | Lebenshilfe Düsseldorf e.V. Grafenberger Allee 368, 40235 Düsseldorf (5. Etage) 📞 0211 91 19 75 77 ✉ teilhabeberatung@lebenshilfe-duesseldorf.de Sprechstunde: Di 13:30–15:30 Uhr Mi 14:00–16:00 Uhr Tel. Di 16:00–18:00 Uhr | Paritätischer NRW e.V. Ernst-Abbe-Weg 50, 40589 Düsseldorf (Erdgeschoss) 📞 0211 94 600 34 ✉ teilhabeberatung-duesseldorf@paritaet-nrw.org Sprechstunde: Di 12:00–14:00 Uhr Tel. Mo 11:00–13:00 Uhr |
Vor Ort in NRW/ Digital in ganz Deutschland








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