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Entlastungsleistungen

Um ihre pflegenden Angehörigen zu entlasten, stehen Pflegebedürftigen „im häuslichen Umfeld“ bereits ab Pflegegrad I 125 € monatlich für sogenannte Entlastungsleistungen zur Verfügung. Nicht eingesetzte Gelder können sogar bis Ende Juni im kommenden Kalenderjahr eingesetzt werden. SalusMax berät Pflegebedürftige dabei, die Gelder sinnvoll und passgenau einzusetzen, und welche Leistungen überhaupt anrechenbar sind.

  • Pflegebedürftige können in die Situation kommen, für einen Zeitraum Tages- NachtpflegeKurzeitpflege oder die Verhinderungspflege in einer Pflegeeinrichtung in Anspruch zu nehmen. Die Gelder können in diesem Falle dazu verwendet werden, zusätzlich entstehende Kosten für Investitionen in die Instandhaltung des Gebäudes, Unterkunft und Verpflegung zu begleichen.

 

  • Nehmen Sie einen Pflegedienst in Anspruch, lassen sich beispielsweise Aufwände für hauswirtschaftliche Versorgung bezahlen.

 

  • Auch Angebote zur Unterstützung im Alltag  können mit diesen Geldern wahrgenommen werden, z.B. Hilfe im Haushalt, Besondere Sorge und Beaufsichtigung, Einkaufen, Vorlesen, Freizeitgestaltung u.v.m.

 

  • Auch ehrenamtliche Tätigkeiten zählen zu den sogenannten Entlastungsleistungen. So kann eine einzelne Person Ihres Vertrauens nach Absolvierung eines kurzweiligen Kurses Nachbarschaftshilfe leisten und entsprechend vergütet werden: Freizeitbeschäftigung, Hauswirtschaftliche Versorgung u.v.m.

 

 

Aus Erfahrung möchten wir Ihnen folgenden Tipp geben: Treten Sie den Betrag nicht vorschnell an einen Dienstleister ab. Behalten Sie lieber die Kontrolle über die Gelder, indem Sie vorzugsweise monatlich in Vorkasse gehen und anschließend mit der Pflegekasse abrechnen.

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