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Verhinderungs-, Ersatz- & Urlaubspflege

JETZT NEU: Gemeinsamer Jahresbeitrag, lesen Sie alles über die schrittweise Einführung in unserem Blog

Pflegende Angehörige machen in der Summe Deutschlands größten Pflegedienst aus. Doch auch sogenannte Pflegepersonen brauchen Urlaub, können erkranken oder nur für einige Stunden verhindert sein. Bei der Suche nach geeigneten Lösungen für die Organisation von Verhinderungspflege (auch unter den Bezeichnungen Ersatz- oder Urlaubspflege bekannt) ist SalusMax ihr sachkundiger Ansprechpartner.

Kümmert sich eine Person aus Ihrer Familie, oder Freundeskreis um ihre Pflege in Ihrem Haushalt, so nennt man diese „Pflegeperson“. Ist diese aufgrund von Urlaub, sportlichen Aktivitäten, Freizeitgestaltung oder beruflichen Pflichten regelmäßig stundenweise oder mehrere Tage verhindert, lässt sich diese Abwesenheit durch Verhinderungsleistungen auffangen.

 

Bei kompletter Abwesenheit über einen Zeitraum bis 42 Tagen stehen 1612 € und bei Bedarf zusätzlich 806 € aus der Kurzzeitpflege: insgesamt also bis zu 2418 € pro Jahr. Achtung: Wenn die Verhinderungspflege durch ein Familienmitglied bis zum zweiten Verwandtschaftsgrad erfolgt, stehen weniger Geldmittel (das 1,5 fache des monatlichen Pflegegeldes) zur Verfügung.

 

Eine für die Pflegebedürftigen attraktive Form der Ersatzpflege ist die stundenweise Verhinderungspflege.

Der Vorteil:  Für einen Gegenwert von bis zu 2418 Euro pro Jahr können Verhinderungspflege-Ersatzpersonen wie Bekannte oder Freunde eingesetzt und auch vergütet werden, und das ohne jegliche Kürzung des Pflegegelds.

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