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Wie läuft eine Begutachtung- Medizinischer Dienst- ab?

Wer einen Pflegegrad beantragt, steht vor einem wichtigen Schritt: der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) oder bei privat Versicherten durch Medicproof. Dieser Besuch entscheidet maßgeblich darüber, welche Pflegeleistungen bewilligt werden. Für viele Betroffene und Angehörige ist der Ablauf oft unklar und mit Unsicherheiten verbunden. Dieser Beitrag erklärt verständlich, wie die Begutachtung abläuft, welche Kriterien eine Rolle spielen und wie man sich gut darauf vorbereitet.



Nahaufnahme eines SalusMAX Pflegeberaters Helpentein und einer Klientin, bei der Erklärung der Module eine Pflegebegutachtung, mit uNterlagen auf dem Tisch.
Pflegeberater erklärt den Ablauf einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst/ Medicproof


Wer führt die Begutachtung Medizinischer Dienst durch?


Die Begutachtung erfolgt durch speziell geschulte Fachkräfte, die entweder Pflegefachkräfte oder Ärzte sind. Je nach Versicherungsträger gibt es unterschiedliche Institutionen:


Der Gutachter besucht die pflegebedürftige Person in der Regel zu Hause. Der Termin dauert meist zwischen 60 und 90 Minuten. Dabei wird die Selbstständigkeit in verschiedenen Lebensbereichen genau geprüft.


Die sechs Begutachtungsbereiche des Neuen Begutachtungsassessments (NBA)


Das Bewertungssystem, das seit einigen Jahren angewendet wird, heißt Neues Begutachtungsassessment (NBA). Es teilt die Selbstständigkeit in sechs Module auf, die unterschiedlich gewichtet werden:


1 Mobilität 10 %

2 Kognitive und kommunikative Fähigkeiten 15 %*

3 Verhaltensweisen und psychische Problemlagen | 15 %*

4 Selbstversorgung 40 %

5 Krankheitsbewältigung und Therapieanforderungen 20 %

6 Gestaltung des Alltags und sozialer Kontakte 15 %


*TIPP: Bei den Modulen 2 und 3 wird nur der höhere Wert gewertet. Das bedeutet, dass effektiv fünf Module in die Gesamtbewertung einfließen.



Was wird in den Modulen geprüft?


  • Mobilität: Wie gut kann die Person sich bewegen, zum Beispiel vom Bett zum Stuhl oder beim Treppensteigen?

  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Wie gut kann die Person Informationen aufnehmen, verstehen und sich mitteilen?

  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Gibt es Verhaltensauffälligkeiten oder psychische Probleme, die den Alltag erschweren?

  • Selbstversorgung: Wie selbstständig kann die Person essen, trinken, sich an- und ausziehen oder die Körperpflege erledigen?

  • Krankheitsbewältigung und Therapieanforderungen: Wie gut kann die Person mit Krankheiten umgehen, Medikamente einnehmen oder Therapien durchführen?

  • Gestaltung des Alltags und sozialer Kontakte: Wie aktiv ist die Person im Alltag, nimmt sie soziale Kontakte wahr oder gestaltet sie ihre Freizeit?


Wie werden Punkte vergeben und wie entstehen Pflegegrade?


Jedes Modul wird mit Punkten bewertet, die am Ende zu einer Gesamtpunktzahl führen. Diese Punktzahl bestimmt den Pflegegrad. Die Pflegegrade reichen von 1 bis 5, wobei 1 der niedrigste und 5 der höchste Grad ist.


Punktwerte und Pflegegrade 2026

Punkte

Pflegegrad

Unter 12,5

Kein Pflegegrad

12,5 bis unter 27

Pflegegrad 1

27 bis unter 47,5

Pflegegrad 2

47,5 bis unter 70

Pflegegrad 3

70 bis unter 90

Pflegegrad 4

90 bis 100

Pflegegrad 5


Die Punktgrenzen können sich in Zukunft ändern, was die Vergabe eines Pflegegrades erschweren könnte. Deshalb ist es wichtig, die Begutachtung gut vorzubereiten.



Wie läuft der Hausbesuch ab?


Die Pflegekasse kündigt den Besuch schriftlich an. Der Medizinische Dienst sendet Ihnen einen Terminvorschlag per Post. Sie haben das Recht auf einen Wunschtermin – Die Medicproof terminiert oft telefonisch. Vor Ort führt man dann ein strukturiertes Gespräch und die Gutachter:innen beobachten die pflegebedürftige Person in ihrem Alltag. Dabei werden folgende Schritte durchlaufen:


  • Begrüßung und Vorstellung: Der Gutachter erklärt den Ablauf und beantwortet erste Fragen.

  • Anamnese: Vorerkrankungen, Medikamente, Hilfsmittel

  • Erfassung der Lebenssituation: Wo und mit wem lebt die Person? Welche Hilfsmittel werden genutzt?

  • Prüfung der Module: Der Gutachter stellt Fragen und bittet um praktische Vorführungen, zum Beispiel beim Arme heben oder beim Aufstehen.

  • Dokumentation: Alle Beobachtungen und Antworten werden schriftlich festgehalten.

  • Abschlussgespräch: Der Gutachter fasst zusammen und gibt Hinweise zum weiteren Verfahren.


Es ist wichtig, ehrlich und offen zu antworten. Übertreibungen oder Verheimlichungen können das Ergebnis verfälschen.



Was passiert nach der Begutachtung?


Der Gutachter erstellt ein Gutachten, das an die Pflegekasse geschickt wird. Diese entscheidet dann über den Pflegegrad und die damit verbundenen Leistungen. Die Entscheidung dauert meist ein paar Wochen. Bei Ablehnung oder Unzufriedenheit kann Widerspruch eingelegt werden.



Wie kann man sich auf die Begutachtung vorbereiten?


Pflegetagebuch führen (früh anfangen):

Notieren Sie : Was kann der Pflegebedürftige nicht alleine? Wobei braucht er Hilfe? Dieses Tagebuch zeigen Sie dem Gutachter.


Eine gute Vorbereitung kann den Unterschied machen. Hier noch einige Tipps:


  • Angehöriger sollte dabei sein: Eine vertraute Person gibt dem Pflegebedürftigen Sicherheit und kann ergänzende Angaben machen.

  • Alle relevanten Unterlagen bereithalten: Arztberichte, Krankenhaus- & Rehabriefe, Medikamentenpläne, Therapien und Hilfsmittelnachweise.

  • Pflegealltag dokumentieren: Notieren Sie, welche Unterstützung täglich nötig ist und bei welchen Tätigkeiten.

  • Hilfsmittel zeigen: Rollstuhl, Gehhilfen oder Pflegebetten sollten bereitstehen.

  • Angehörige oder Pflegekräfte einbeziehen: Sie können wichtige Informationen ergänzen.

  • Nachtpflegebedarf nicht vergessen: Wer nachts Hilfe braucht, muss das ausdrücklich nennen.

  • Duschen, Baden, Waschen, Anziehen: Sagen Sie offen, wo Sie Hilfe brauchen! Kein Grund zur Scham.

  • Kognitive Einschränkungen benennen: Orientierungslosigkeit, Vergesslichkeit, Angstzustände -- alles erwähnen.

  • Fragen notieren: Falls Unklarheiten bestehen, können Sie diese direkt ansprechen.




Wichtige Hinweise für Betroffene und Angehörige


  • Die Begutachtung bewertet die tatsächliche Einschränkung Selbstständigkeit, nicht die Diagnose.

  • Auch psychische und kognitive Einschränkungen werden berücksichtigt.

  • Die Pflegekasse kann bei Bedarf Nachbegutachtungen anordnen.



FAQ


Darf ich den Termin verschieben?

Ja. Teilen Sie dem Medizinischen Dienst rechtzeitig mit, wenn der Termin nicht passt. Ein Verschiebungswunsch wird akzeptiert.


Kann der Gutachter die Begutachtung auch telefonisch oder per Video durchführen?

ja. Normalerweise findet ein Hausbesuch statt – Sie dürfen auf einen Hausbesuch bestehen.


Wie lange dauert es vom Antrag bis zum Gutachtertermin?

Gesetzliche Frist: 25 Arbeitstage. In der Praxis ist nach Ablauf dieser Zeit eine wöchentliche Strafzahlung von 70 € fällig.


Was wenn der Pflegebedürftige im Krankenhaus liegt?

Begutachtung kann auch im Krankenhaus stattfinden, falls kein- oder Pflegegrad 1 vorliegt und es eilt -- mit beschleunigtem Verfahren (innerhalb von 7 Tagen), wenn Entlassung in häusliche Pflege geplant ist. Bei vorhandenem Pflegegrad (ab 2): Termin verschieben.


Muss ich das Gutachten akzeptieren?

Nein. Widerspruch ist immer möglich. SalusMAX informiert Sie.


Wann zählt Modul 2 oder 3?

Je nachdem in welchem Modul mehr Punkte erreicht wurden. Die höhere Punktzahl zählt.


Was bedeutet gewichtete Bewertung der Module?

Die einzelnen Module zählen unterschiedlich stark (z.B. Selbstversorgung 40% der Gesamtbewertung), je nach Hilfebedarf. Die Punktzahl des Moduls wir mit der prozentualen Gewichtung multipliziert und ergibt somit die gewichteten Punkte.




SalusMAX -- Pflegeberatung in Düsseldorf


Wir bereiten Sie und Ihre Angehörigen optimal auf den MD-Termin vor, begleiten Sie bei der Begutachtung -- und legen bei falscher Einstufung mit Ihnen Widerspruch ein.


Persönlich in NRW | Digital für ganz Deutschland





Quellen


·       SGB XI § 18 (Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit)

·       MDS: Begutachtungsrichtlinien (BRi) -- aktuell gültige Fassung

·       Medizinischer Dienst Bund: Begutachtung Pflegebedürftigkeit

·       BMG: Pflegebedürftigkeit feststellen lassen

 
 
 

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