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Unterscheidung: Pflegegeld oder Pflegesachleistung

Pflegebedürftigkeit stellt viele Menschen und ihre Familien vor wichtige Entscheidungen. Eine davon ist, wie die Pflege finanziert und organisiert werden soll. In Deutschland stehen zwei zentrale Leistungen der ambulanten Pflegeversicherung zur Verfügung: das Pflegegeld und die Pflegesachleistung. Beide unterstützen die häusliche Pflege, unterscheiden sich aber grundlegend in ihrer Anwendung und Zweckbindung. Wer die Pflege übernimmt und wie die Unterstützung genutzt wird, entscheidet oft darüber, welche Leistung besser passt.


Dieser Beitrag erklärt die Unterschiede zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung, zeigt Vor- und Nachteile auf und hilft Ihnen, die passende Wahl für Ihre individuelle Situation zu treffen.



Nahaufnahme eines Pflegeplans und eines Stifts auf einem Holztisch
Pflegesachleistung oder Pflegegeld?

TIPP: Medizinische Pflegeleistungen (z.B. Wundversorgung, Medikamente) haben nichts mit den Pflegesachleistungen der Pflegeversicherung (SGB XI) zu tun. Sie werden rein über die Krankenversicherung (SGB V) finanziert (Ganz kleine Zuzahlung möglich).


Was ist Pflegegeld?


Pflegegeld ist eine Geldleistung, die pflegebedürftige Menschen erhalten, wenn sie zu Hause von Angehörigen oder nahestehenden Personen gepflegt werden. Es wird im Voraus von der Pflegekasse gezahlt und kann frei verwendet werden. Das bedeutet, der Pflegebedürftige entscheidet selbst, wie das Geld eingesetzt wird. Oft wird das Pflegegeld an die pflegenden Angehörigen als Anerkennung für ihre Arbeit weitergegeben.


Wichtige Merkmale des Pflegegeldes


  • Keine Zweckbindung: Das Geld kann für alle Bedürfnisse verwendet werden, nicht nur für Pflege.

  • Pflege durch Angehörige: Voraussetzung ist, dass kein professioneller Pflegedienst mit Versorgungsvertrag beauftragt wird.

  • Direkte Auszahlung an Pflegebedürftige: Die Pflegekasse zahlt das Geld direkt an die Person mit Pflegegrad.

  • Höhe abhängig vom Pflegegrad: Je höher der Pflegegrad, desto höher das Pflegegeld.


Pflegegeld 2026 nach Pflegegrad


Pflegegrad

Pflegegeld monatlich

PG 1

0 €

PG 2

347 €

PG 3

599 €

PG 4

800 €

PG 5

990 €


Beispiel aus der Praxis


Frau Müller pflegt ihren Ehemann mit Pflegegrad 3 zu Hause. Sie erhält das Pflegegeld von monatlich 599 Euro von ihrem Mann, die sie für zusätzliches Inkontinenzmaterial, zusätzliche Hilfsmittel oder auch als kleine Anerkennung für ihre Pflegearbeit nutzen kann. Sie entscheiden gemeinsam, wie das Geld ausgegeben wird.



Was ist Pflegesachleistung?


Pflegesachleistung ist eine Sachleistung, die direkt an einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst gezahlt wird. Der Pflegebedürftige beauftragt einen Pflegedienst, der die Pflege übernimmt und die Kosten direkt mit der Pflegekasse abrechnet. Diese Leistung richtet sich an Menschen, die professionelle Pflege benötigen oder wünschen.


Leistungen, die Pflegesachleistung umfasst z.B.


  • Körperpflege (Waschen, Duschen, Zähneputzen)

  • Mobilitätshilfen (Aufstehen, Umlagern, Gehen)

  • Ernährungshilfe (Essen reichen, Trinken)

  • Hauswirtschaftliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit Pflege

  • Pflegerische Betreuungsmaßnahmen


Sachleistungsbeträge 2026


Pflegegrad

Sachleistung monatlich

PG 1

0 €

PG 2

796 €

PG 3

1.497 €

PG 4

1.859 €

PG 5

2.299 €


Beispiel aus der Praxis


Herr Schmidt benötigt regelmäßige Unterstützung bei der Körperpflege und Mobilität. Er beauftragt einen ambulanten Pflegedienst, der ihn täglich besucht. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten bis zu 1.497 Euro monatlich (Pflegegrad 3). Herr Schmidt muss sich nicht um die Abrechnung kümmern, der Pflegedienst rechnet direkt mit der Kasse ab.


ABER: Was wenn der gesamte Sachleistungsbetrag vom Pflegedienst nicht ausgeschöpft wird?



In vielen Fällen ist eine Kombination möglich und sinnvoll. Zum Beispiel können Sie einen Pflegedienst für bestimmte Leistungen beauftragen und gleichzeitig Pflegegeld für die Unterstützung durch Angehörige erhalten. Die Pflegekasse erlaubt eine Teilung der Leistungen, wenn die Pflegesachleistung nicht vollständig ausgeschöpft wird.

TIPP: Besuchen Sie mal unseren Pflegegeldrechner und tippe Sie ein paar Zahlen ein. Der Rechner zeigt Ihnen, wieviel Pflegegeld Sie ausbezahlt bekommen- in Abhängigkeit von den genutzten Sachleistungen.



Pflegegeld oder Pflegesachleistung – Welche Leistung passt zu Ihnen?


Die Entscheidung hängt vor allem davon ab, wer die Pflege übernimmt und wie viel professionelle Unterstützung benötigt wird.


Pflegegeld ist sinnvoll, wenn


  • Angehörige oder Freunde die Pflege übernehmen

  • Sie die Pflege selbst organisieren und flexibel bleiben wollen

  • Sie das Geld für zusätzliche Hilfen oder Anerkennung nutzen möchten

  • Die Pflegebedürftigen keine oder nur geringe professionelle Pflege benötigen


Pflegesachleistung ist sinnvoll, wenn


  • Sie professionelle Pflege durch einen Pflegedienst wünschen oder benötigen

  • Die Pflege komplex oder zeitintensiv ist

  • Sie sich nicht selbst um die Organisation der Pflege kümmern können oder wollen

  • Sie eine direkte Abrechnung mit der Pflegekasse bevorzugen




Weitere wichtige Aspekte bei der Wahl


Gerüchte


Man kann sich keine Pflegesachleistungen auszahlen lassen.


Qualität der Pflege


Pflegesachleistung wird von zugelassenen Pflegediensten erbracht, die bestimmte Qualitätsstandards erfüllen müssen. Das gibt Sicherheit bei der Pflegequalität. Pflegegeld kann zwar flexibel eingesetzt werden, aber die Qualität der Pflege hängt stark von den Fähigkeiten der Angehörigen ab. Nutzen Sie kostenfreie Pflegecoachings von Fachleuten für Angehörige. Bei Ihnen. Zuhause.


Flexibilität und Selbstbestimmung


Pflegegeld bietet mehr Freiheit bei der Verwendung. Sie können entscheiden, ob Sie das Geld für Pflegehilfen oder andere Bedürfnisse nutzen. Pflegesachleistung ist zweckgebunden und auf die Pflegeleistungen beschränkt.


Bürokratie und Organisation


Pflegesachleistung erfordert die Beauftragung eines Pflegedienstes und die Abstimmung der Leistungen. Ebenso ist der Betrag höher, da man sonst damit nicht auskäme. Pflegegeld wird direkt ausgezahlt und es ist keine Abrechnung mit der Pflegekasse notwendig. Der Betrag ist deutlich kleiner.

Pflegegeld oder Pflegesachleistungen.


Tipps für die Entscheidung


  • Prüfen Sie den Pflegebedarf genau: Wie viel Unterstützung ist täglich nötig?

  • Klären Sie, wer die Pflege übernehmen kann und möchte.

  • Informieren Sie sich bei der Pflegeberatung über die aktuellen Leistungen und Bedingungen.

  • Nutzen Sie Beratungsangebote, zum Beispiel durch Pflegeberater oder Pflegekasse.

  • Denken Sie an die langfristige Perspektive: Pflegebedürftigkeit kann sich verändern.

  • Abhängigkeit von Pflegegeld für den Lebensunterhalt ist nicht nachhaltig.



Der direkte Vergleich

Merkmal

Pflegegeld

Pflegesachleistung

Wer pflegt?

Angehörige / Bekannte

Professioneller Pflegedienst

Zahlung an

Pflegebedürftigen

Pflegedienst direkt

Zweckbindung

Keine

Ja -- nur für Pflegeleistungen

Qualitätssicherung

Beratungseinsatz 2x/Jahr

Pflegedienst hat Versorgungsvertrag

Betrag (PG 3)

599 €/Monat

bis 1.497 €/Monat

Kombination möglich?

Ja -- Kombinationsleistung § 38

Ja -- Kombinationsleistung § 38



Pflegegeld und Pflegesachleistung sind wichtige Bausteine der Pflegeversicherung. Die richtige Wahl hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Nutzen Sie die Vorteile beider Leistungen, um die Pflege so zu gestalten, dass sie zu Ihnen passt und Ihnen Sicherheit gibt.



FAQ


Kann man Pflegegeld und Sachleistung im selben Monat bekommen?

Ja -- als Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI. Sie benötigen nicht für die Sachleistung und bekommen daher anteilig Pflegegeld. Nur der Auszahlungszeitpunkt ändert sich.


Muss man der Pflegekasse erklären warum man Pflegegeld nutzt?

Nein. Pflegebedürftige mit Anspruch auf Pflegegeld (ab PG 2) erhalten es automatisch, wenn kein Pflegedienst beauftragt wird und im Antrag entsprechend angekreuzt wurde. Einzige Pflicht: Beratungsbesuch SalusMAX  -- halbjährlich bei Pflegegrad 2-5.


Was sind Beratungsbesuche bei Pflegegeld?

Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch durch eine Pflegeberatung oder einen Pflegedienst absolvieren. Der Besuch soll sicherstellen, dass die Pflege ausreichend ist.


Kann man vom Pflegegeld auf Sachleistung wechseln?

Ja, jederzeit. Ein formloser Hinweis an die Pflegekasse genügt.


Kann man sich den Sachleistungsbetrag auszahlen lassen?

Nein.



SalusMAX -- Pflegeberatung in Düsseldorf


Welche Leistungsart für Ihre Situation am sinnvollsten ist, klären wir gemeinsam, auf Ihre individuelle Situation angepasst. SalusMAX berät Sie.


Kontakt: salusmax.de

Persönlich in NRW| Digital für ganz Deutschland

 
 
 

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