Neues Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ab 2025 ist fast da: Mehr Flexibilität für pflegende Angehörige
- SalusMAX

- 19. Juni
- 4 Min. Lesezeit
Pflegende Angehörige leisten täglich Großes – oft am Limit. Umso wichtiger ist es, dass sie in herausfordernden Phasen kurzfristige Unterstützung erhalten können. Ab dem 1. Januar 2025 und insbesondere ab dem 1. Juli 2025 treten wichtige Neuerungen in Kraft, die die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege übersichtlicher, flexibler und leichter nutzbar machen sollen.
Wir von SalusMAX erklären, was sich ändert – und wie Sie die neuen Leistungen bestmöglich für Ihre persönliche Pflegesituation nutzen können.

🏡 Was ist Verhinderungspflege?
Die häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson ist in § 39 SGB XI geregelt. Diese sogenannte Verhinderungspflege dient dazu, eine Ersatzpflege zu finanzieren, wenn die reguläre Pflegeperson – meist Angehörige – vorübergehend ausfällt, z. B. durch Krankheit, Urlaub oder Erschöpfung.
Voraussetzung: Pflegegrad 2 bis 5
Ziel: Sicherstellung der Pflege durch andere geeignete Personen oder ambulante Dienste. Stunden- oder tageweise.
🏥 Was ist Kurzzeitpflege?
Die Kurzzeitpflege gemäß § 42 SGB XI ist eine stationäre Übergangslösung, wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht sichergestellt ist. Dies kann z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt, bei akuter Verschlechterung des Gesundheitszustands oder bei Umbauarbeiten in der Wohnung erforderlich sein.
Voraussetzung: Pflegegrad 2 bis 5
Leistung: Vorübergehende stationäre Unterbringung in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung
📈 Erhöhung der Einzelleistungen ab 1. Januar 2025
Mit Jahresbeginn 2025 sind die einzelnen Budgets leicht gestiegen:
Verhinderungspflege: 1.685 € (statt 1.612 €)
Kurzzeitpflege: 1.854 € (statt 1.774 €)
➡️ Außerdem können die gesamten 1.685 € aus ungenutzter Verhinderungspflege auf die Kurzzeitpflege übertragen werden – das ergibt maximal 3.539 € für stationäre Entlastung
➡️ Der übertragene Betrag wird vom Verhinderungspflegebudget abgezogen
➡️ Andersherum kann lediglich anteilig der Betrag von 843 € aus ungenutzter Kurzzeitpflege auf die Verhinderungspflege übertragen werden – das ergibt maximal 2.528 € für stunden- oder tageweise Verhinderungspflege.
➡️ Der übertragene Betrag wird vom Kurzzeitpflegebudget abgezogen
🔄 Große Reform ab 1. Juli 2025: Gemeinsames Jahresbudget
Die bedeutendste Änderung folgt zur Jahresmitte:
📌 Ab 1. Juli 2025 gilt:
Ein gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Höhe des Budgets: 3.539 Euro jährlich
Pflegegrade 2 bis 5 sind leistungsberechtigt
Pflegegrad 1 ist weiterhin nicht anspruchsberechtigt
🆓 Mehr Freiheit für Familien:
Freie Aufteilung des Budgets je nach Bedarf
Tageweise Verhinderungspflege bis zu 8 Wochen jährlich möglich (vorher: 6 Wochen), hat jedoch Pflegegeld Kürzung (50%) zur Folge
Stundenweise Verhinderungspflege (unter 8 Stunden täglich) weiterhin ohne Pflegegeld Kürzung möglich
Kurzzeitpflege weiter bis zu 8 Wochen jährlich nutzbar
Keine sechsmonatige Vorpflegezeit mehr – Leistungen gelten ab Pflegegrad-Feststellung (min. Pflegegrad 2)
ℹ️ Wichtige Hinweise zur Nutzung
Das Gesamtbudget von 3.539 Euro steht jährlich zur Verfügung – aufgeteilt nach Bedarf auf beide Leistungsarten
Tageweise Verhinderungspflege (mehr als 8 Stunden täglich) reduziert das Pflegegeld anteilig auf 50 %
Stundenweise Verhinderungspflege (unter 8 Stunden täglich) bleibt pflegegeldunschädlich
Beträge aus der Verhinderungspflege können Sie sich weiterhin 4 Jahre rückwirkend erstatten lassen (sicher ist sicher), hier gibt es oft Irritationen- lassen Sie sich beraten!
Bis zum 30.06.2025 musste nachgewiesen werden können, dass die pflegebedürftige Person mindestens sechs Monate in der Häuslichkeit gepflegt wurde- das entfällt!
Bei Verwandtschaft bis zum zweiten Grad konnte bis zum 30.06.2025 lediglich das 1,5 fache des Pflegegeldes für die Verhinderungspflege genutzt werden. Dies wurde aufgestockt und nun darf das zweifache Pflegegeld für nahe Verwandte als Verhinderungs- Pflegeperson genutzt werden.
Leistungen, die bis zum 30.06.2025 in Anspruch genommen wurden, werden auf den Höchstbetrag angerechnet.
🛑 Wenn das Budget erschöpft ist – und plötzlich ein Notfall eintritt
Stellen Sie sich folgendes vor:
Die Mittel für die Verhinderungspflege wurden bereits im Laufe des Jahres vollständig ausgeschöpft – vielleicht durch Urlaubsvertretungen, krankheitsbedingte Ausfälle oder dringend benötigte Entlastungsphasen. Alles gut geplant, alles genutzt.
Und dann passiert es: Ein Sturz, eine plötzliche Verschlechterung des Gesundheitszustands – die Pflege zu Hause ist vorübergehend nicht mehr möglich. Treppen werden zum Risiko, die Selbstversorgung bricht weg, und Angehörige stehen unter Druck.
In solchen Momenten kann ein kurzfristiger Aufenthalt in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung notwendig werden.
Doch was, wenn das Budget bereits aufgebraucht ist?
Ohne ausreichend finanzielle Mittel kann in solchen Situationen eine Versorgungslücke drohen– mit Folgen für die pflegebedürftigen Person und die Belastung der Angehörigen.
💡 Unser Tipp: Budget sichern – Auslagen vorstrecken, später erstatten lassen
Wenn Sie Verhinderungspflege nutzen möchten, aber das Budget des aktuellen Jahres bewusst noch nicht antasten wollen – zum Beispiel, um es für mögliche Notfälle zurückzuhalten – gibt es eine einfache Lösung:
Zahlen Sie die Verhinderungspflege zunächst aus eigener Tasche. Sobald das Kalenderjahr endet und das neue Budget zur Verfügung steht, können Sie die Kosten aus dem Vorjahr nachträglich bei Ihrer Pflegekasse einreichen und sich erstatten lassen.
Voraussetzung ist, dass die Verhinderungspflege im entsprechenden Zeitraum erbracht wurde und die notwendigen Nachweise vorliegen.
✅ So bleiben Sie flexibel, sichern sich das Budget für den Ernstfall – und erhalten trotzdem eine Rückerstattung, falls kein Kurzzeitpflege Aufenthalt stattfand.
Persönliche Beratung durch SalusMAX
Die neuen Regelungen bieten mehr Flexibilität, werfen aber auch viele Fragen auf. Als anerkannte und unabhängige Pflegeberatungsstelle der Landesverbände der Pflegekassen NRW helfen wir Ihnen, die passenden Lösungen für Ihre Situation zu finden.
Ob Sie:
bereits Leistungen nutzen
neu in die Pflege einsteigen
individuelle Gestaltungsmöglichkeiten suchen
einfach aufgeklärt werden wollen
👉 Wir sind für Sie da – persönlich, digital oder bei Ihnen vor Ort.





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