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Kurzzeitpflege

 

ETZT NEU: Gemeinsamer Jahresbeitrag, lesen Sie alles über die schrittweise Einführung in unserem Blog.

Unmittelbar nach einem Krankenhausaufenthalt, bei Umbaumaßnahmen oder Neustrukturierung der Pflege kann es für Pflegebedürftige sinnvoll sein, die gewohnte häusliche- oder teilstationäre Pflege, für einen kürzeren Zeitraum in einer vollstationären Einrichtung zu erhalten. SalusMAX klärt auf und organisiert entsprechende Maßnahmen für Sie. 

Unter bestimmten Umständen besteht für Pflegebedürftige Anspruch auf eine maximal acht Wochen dauernde Aufnahme in einer vollstationären Einrichtung. Dies kann der Fall sein, wenn…

 

  • die Nachsorge aufgrund eines Krankenhausaufenthalts aufwendiger ist und intensivere Pflege benötigt,

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  • die Pflegemaßnahmen aufgrund eines medizinischen Eingriffs künftig neu strukturiert werden müssen,

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  • die eigene Pflegeperson die Pflegebedürfnisse „noch“ nicht in vollem Umfang gewährleisten kann.

 

SalusMAX hilft bei der Suche einer entsprechenden Einrichtung, bei der Organisation des Umzuges und natürlich der Behördenkommunikation. Wir kümmern uns um die Bereitstellung von Geldmitteln aus der Pflegekasse. Bei Bedarf lässt sich zu den 1774 € Kurzzeitpflegegeld zusätzlich der gesamte Betrag der zur Verfügung stehenden Geldmittel für die Verhinderungspflege für die Kurzzeitpflege einsetzen:

 

insgesamt maximal 3386 Euro pro Jahr!

 

Gut zu wissen: Zusätzliche Kosten für Unterkunft, Verpflegung und sog. Investitionskosten lassen sich als umgewandelte Entlastungsleistungen finanzieren. Im besten Falle ist der Aufenthalt somit kostenfrei!

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