top of page

Können Angehörige Geld für Pflege der Eltern bekommen?

Ja -- pflegende Angehörige können Geld für ihre Pflegeleistung bekommen. Der Pflegebedürftige gibt das Pflegegeld an die pflegende Person weiter. Darüber hinaus hat die Pflegeperson Anspruch auf Arbeitslosen- und Rentenversicherungsbeiträge, Unfallversicherungsschutz und kann bei erheblichem Pflegeaufwand Pflegeunterstützungsgeld beantragen. Die Pflegeversicherung unterstützt also nicht nur den Pflegebedürftigen -- sondern auch die Familie.



Schicke SalusMAX Tasche mit Logoaufdruck in einem hellen Raum mit Holzboden
SalusMAX hilft bei den Anträgen zur sozialen Sicherung.


Geld für Pflege der Eltern als Anerkennung für pflegende Angehörige


Das Pflegegeld ist eine zentrale finanzielle Unterstützung für pflegebedürftige Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad. Es wird von der Pflegekasse direkt an den Pflegebedürftigen ausgezahlt. Dieser kann das Geld frei verwenden, in der Praxis geben die meisten Pflegebedürftigen das Pflegegeld an die pflegenden Angehörigen weiter. So dient das Pflegegeld als eine kleine steuerfreie Anerkennung der Pflegeleistung.


Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegegrad und beträgt im Jahr 2026:


  • Pflegegrad 2: 347 Euro pro Monat

  • Pflegegrad 3: 599 Euro pro Monat

  • Pflegegrad 4: 800 Euro pro Monat

  • Pflegegrad 5: 990 Euro pro Monat


Das Pflegegeld ist keine Bezahlung im rechtlichen Sinne, sondern eine Anerkennung für die erbrachte Pflege. Es gibt keine Zweckbindung, das heißt, die Pflegeperson kann das Geld frei verwenden. Außerdem ist das Pflegegeld steuerfrei für die empfangende Person.



Renten- und Arbeitslosenversicherung für pflegende Angehörige


Pflegende Angehörige, die mindestens 10 Stunden pro Woche über mindestens zwei Tage verteilt einen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 oder höher betreuen, haben Anspruch auf Arbeitslosen- und Rentenversicherungsbeiträge, die von der Pflegekasse finanziert werden. Diese Regelung schützt vor Rentenlücken, die durch die Pflege entstehen können, wenn die Pflegeperson ihre Erwerbstätigkeit reduziert oder ganz aufgibt.


Voraussetzungen für die Rentenversicherung


  • Der Pflegebedürftige hat Pflegegrad 2 bis 5

  • Die Pflegeperson ist nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig

  • Die Pflege erfolgt mindestens 10 Stunden pro Woche verteilt auf mindestens zwei Tage


Die Höhe der Rentenversicherungsbeiträge hängt vom Pflegegrad und dem Umfang der Pflege ab. Bei intensivem Pflegeaufwand, zum Beispiel bei Pflegegrad 4 mit vollständiger häuslicher Pflege, können die Beiträge einen erheblichen Unterschied machen und die spätere Rente sichern.


Unfallversicherungsschutz


Darüber hinaus sind pflegende Angehörige immer automatisch während der Pflegezeit gesetzlich unfallversichert. Das bedeutet, dass sie bei Unfällen, die im Zusammenhang mit der Pflege stehen, abgesichert sind, sofern sie bei der Pflegekasse als Pflegeperson gemeldet sind.



Pflegeunterstützungsgeld bei erheblichem Pflegeaufwand


Wenn ein Pflegebedürftiger plötzlich Pflege braucht (z.B. nach Unfall oder plötzlicher Erkrankung), können Angehörige kurzfristig (10 Tage) der Arbeit fernbleiben, um die Pflege zu organisieren. Es besteht die Möglichkeit, Pflegeunterstützungsgeld zu beantragen. Dieses Geld soll den Verdienstausfall ausgleichen, wenn Angehörige für die Pflege eine notfallmäßige Auszeit vom Beruf nehmen müssen.


Das Pflegeunterstützungsgeld wird für bis zu zehn Arbeitstage gezahlt und richtet sich nach dem durchschnittlichen Nettoverdienst der Pflegeperson. Es unterstützt vor allem Menschen, die kurzfristig intensive Pflege und/oder dessen Organisation leisten müssen, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt des Pflegebedürftigen, oder einer plötzlich auftretenden Pflegebedürftigkeit.



Pflegezeitgesetz -- Freistellung vom Beruf


Das Pflegezeitgesetz ermöglicht:

·       Kurzfristige Arbeitsverhinderung: bis zu 10 Tage (mit Pflegeunterstützungsgeld s.o.)

·       Pflegezeit: bis zu 6 Monate vollständige Freistellung (ohne Bezahlung, aber mit Kündigungsschutz)

·       Familienpflegezeit: bis zu 24 Monate Teilzeitarbeit (min. 15 Stunden/Woche)


Während der Familienpflegezeit kann ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie beantragt werden.



Weitere Unterstützungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige


Neben dem Pflegegeld, der Renten- Arbeitslosen- und Unfallversicherung und dem Pflegeunterstützungsgeld gibt es weitere Hilfen, die pflegende Angehörige entlasten können:


  • Verhinderungspflege: Wenn die Hauptpflegeperson verhindert ist, kann eine Ersatzpflege organisiert und finanziell unterstützt werden. Die Pflegekasse übernimmt Kosten bis zu 3.539 Euro pro Jahr.

  • Pflegesachleistungen oder Kombinationsleistungen: Statt Pflegegeld können Sachleistungen in Anspruch genommen- oder kombiniert werden, wenn professionelle Pflegekräfte die Pflege unterstützen. Lassen Sie HIER mal nachrechnen.

  • Entlastungsbetrag: Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5 erhalten einen monatlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro, der für Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden kann.

  • Beratung und Schulungen: SalusMAX bietet kostenlose Beratungen und Schulungen für pflegende Angehörige an, um die Pflege zu erleichtern und Wissen zu vermitteln.

  • Tagespflege: Der Seniorentreff mit Pflegeunterstützung. Ein Aufenthalt über den Tag.

  • usw.



Praktische Beispiele aus dem Alltag


Frau Müller pflegt seit zwei Jahren ihre Mutter, die Pflegegrad 3 hat. Sie erhält monatlich Pflegegeld 599 Euro, als Geld für Pflege der Eltern, das ihre Mutter ihr übergibt. Da Frau Müller ihre Arbeitszeit reduziert hat, erhält sie automatisch auch weniger Rentenpunkte. Würde sie unvorhergesehen arbeitslos, würde sie ebenso weniger Arbeitslosengeld, aufgrund der Reduzierung, erhalten. Somit zahlt die Pflegekasse zusätzliche Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge für sie, um sie "sozial zu sichern". Zusätzlich nutzt sie den Entlastungsbetrag, um stundenweise eine Betreuung zur Entlastung zu engagieren, damit sie selbst Pausen einlegen kann.


Herr Schmidt betreut seinen Vater mit Pflegegrad 2. Er hat für zehn Tage Pflegeunterstützungsgeld beantragt, als sein Vater nach einem Oberschenkelhalsbruch völlig auf sich allein gestellt war und intensive Betreuung, sowie Pflegeorganisation und einen höheren Pflegegrad brauchte. So konnte Herr Schmidt seine Arbeit pausieren, ohne größere finanzielle Einbußen zu haben.



Wie pflegende Angehörige finanzielle Unterstützung beantragen


Die Beantragung der finanziellen Unterstützung erfolgt in der Regel über die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person. Wichtig ist, dass der Pflegegrad anerkannt ist. Die Pflegeperson sollte sich frühzeitig informieren und die notwendigen Anträge stellen, um alle Leistungen zu erhalten.


  • Pflegegeld wird automatisch mit dem Pflegegrad bewilligt.

  • Rentenversicherungsbeiträge müssen bei der Pflegekasse beantragt werden, oft mit Nachweis der Pflegezeit.

  • Unfallversicherungsschutz besteht nach Eintragung als Pflegeperson bei der Pflegekasse

  • Pflegeunterstützungsgeld wird bei der Krankenkasse beantragt.

  • Verhinderungspflege und Entlastungsbetrag können ebenfalls bei der Pflegekasse beantragt werden.

  • Darlehn Familienpflegezeit: Informieren Sie sich HIER


Eine Beratung bei der Pflegekasse oder bei unabhängigen Pflegeberatungen hilft, den Überblick zu behalten und die passenden Leistungen zu nutzen.



FAQ


Ist das Pflegegeld steuerpflichtig für die Pflegeperson?

Nein. Das Pflegegeld ist für den Pflegebedürftigen steuerfrei und bleibt es auch wenn es an Angehörige weitergegeben wird.


Wie beantrage ich Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge als pflegende Person?

Anschreiben der Pflegekasse erfolgt meist automatisch, ansonsten Formloser Antrag bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen. Die Pflegekasse sendet dann die Anträge zu und meldet dann direkt im Anschluss bei der Deutschen Rentenversicherung.


Was wenn mehrere Angehörige abwechselnd pflegen?

Rentenversicherungsbeiträge können aufgeteilt werden, wenn alle weiteren Voraussetzungen erfüllt sind. Der Grad der Aufteilung muss der Pflegekasse mitgeteilt werden.


Gibt es eine Mindestpflegedauer für Rentenversicherungsschutz?

Ja -- mindestens 10 Stunden pro Woche, verteilt auf mindestens 2 Tage die Woche.


Können Pflegepersonen selbst krank werden und Krankengeld bekommen?

Ja. Pflegende Angehörige sind krankenversichert -- entweder über eigene Beschäftigung oder können sich freiwillig versichern. Bei Erkrankung greift der normale Krankengeldanspruch.


─────────────────────────────────────────


SalusMAX -- Pflegeberatung in Düsseldorf


Viele pflegende Angehörige wissen nicht, welche Leistungen ihnen zustehen. SalusMAX klärt alle Ansprüche -- für die Pflegebedürftigen UND für die Familie.


Persönlich in NRW | Digital für ganz Deutschland


─────────────────────────────────────────


Quellen


·       Deutsche Rentenversicherung: Rentenversicherung für Pflegepersonen



 
 
 

Kommentare


bottom of page