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Schwerbehindertenausweis beantragen: Wichtige Tipps und Informationen

vor 11 Minuten
7 Min. Lesezeit

Wir werden oft um Informationen zur Beantragung eines Schwerbehindertenausweises gebeten und hoffen, mit dieser Anleitung eine Hilfestellung bieten zu können.


Ein Schwerbehindertenausweis ist kein Formular, das man mal eben nebenbei ausfüllt. Er entscheidet darüber, ob Sie oder Ihre Angehörigen Steuererleichterungen, besonderen Kündigungsschutz, Parkerleichterungen, vergünstigte Bahntickets oder eine kostenlose Begleitperson im Nahverkehr bekommen – oder eben nicht. Der Unterschied liegt fast immer in den Details.

Der wichtigste Tipp vorab, noch bevor Sie einen Stift in die Hand nehmen: Studieren Sie die sogenannten Merkzeichen, bevor Sie den Antrag stellen. Das Versorgungsamt prüft nämlich nur das, was Sie beantragen und wozu es in Ihren Unterlagen Hinweise findet. Wer nicht weiß, dass es neben dem Grad der Behinderung (GdB) noch zusätzliche Merkzeichen wie G, aG, B, H, Bl oder Gl gibt, beantragt oft nur die Hälfte dessen, was ihm eigentlich zusteht – und muss Monate später einen mühsamen Ergänzungsantrag hinterherschieben. Nehmen Sie sich deshalb vor dem Ausfüllen 20 Minuten Zeit, um zu verstehen, welche Merkzeichen zu Ihrer Situation passen könnten. Das entscheidet am Ende über deutlich mehr Nachteilsausgleiche als der GdB allein.



Betätigungsschalter einer automatisch öffnenden Tür mit einem blauen Zeichen für Rolstuhlfahrer auf dem runden Metallschalter, welcher an einer Außenwand befestigt ist.

Betätigungsschalter einer automatisch öffnenden Eingangstür.


Was brauche ich alles?


Je vollständiger Ihre Unterlagen beim ersten Anlauf sind, desto schneller entscheidet das Amt. Legen Sie sich Folgendes bereit, bevor Sie das Formular öffnen:


Persönliche Unterlagen

·       Lichtbild & persönliche Daten

·       Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) – wird im Antragsformular abgefragt und für den späteren Steuerfreibetrag benötigt

·       Krankenversicherungsnummer – gesetzlich oder privat

·       Geschäfts-/ Aktenzeichen – Falls früher schon mal ein Antrag gestellt wurde

·       Bei Antragstellung durch Dritte: Vollmacht oder Betreuerausweis


Alle behandelnden Ärzte und Krankenhäuser – vollständig aufgelistet


Das Amt schreibt jeden Arzt und jede Klinik an, die Sie im Antrag nennen, um Befunde anzufordern. Je vollständiger und genauer diese Liste ist, desto weniger Rückfragen und Wartezeit entstehen. Notieren Sie zu jedem Arzt/jeder Klinik:

Name der Praxis/Klinik

Fachrichtung

Adresse & Telefon

Behandlungszeitraum

z. B. Praxis Dr. Musterfrau

Orthopädie

Musterstraße 1, 40210 Düsseldorf

seit 2019

z. B. Uniklinik Düsseldorf

Kardiologie

Moorenstraße 5, 40225 Düsseldorf

Aufenthalt 03/2025


Denken Sie an Hausarzt, alle Fachärzte, Reha-Kliniken, Krankenhäuser und Therapeuten (Physio, Ergo, Logopädie) – auch wenn die Behandlung schon länger zurückliegt.


Ärztliche Behandlungen der letzten zwei Jahre gezielt angeben


Sie können die Dauer des Verfahrens selbst beeinflussen: Fragen Sie bei Ihrem Hausarzt nach, von welchen der genannten Fachärzte aktuelle Berichte vorliegen (nicht älter als zwei Jahre), und bitten Sie ihn, diese auf Anfrage der zuständigen Stelle direkt mit einzusenden. Berichte von Augen- und HNO-Ärzten müssen Sie nicht separat organisieren – die werden vom zuständigen Aufgabenträger ohnehin gesondert angefordert.


Medizinische Nachweise, die Sie selbst mitschicken sollten

Werden Sie zum Sachbearbeiter Liebling:

·       Ärztliche Befunde und Arztberichte – je aktueller, desto besser

·       Entlassungsbriefe aus Krankenhausaufenthalten

·       Vorhandene Gutachten – z. B. das Pflegegrad-Gutachten des Medizinischen Dienstes, falls bereits ein Pflegegrad besteht

·       Röntgen-, MRT- oder CT-Befunde

·       Frühere Schwerbehindertenbescheide, falls Sie bereits einen Ausweis hatten oder eine Verschlechterung geltend machen (Änderungsantrag ankreuzen)

·       Haben Sie bereits früher einen Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht gestellt, geben Sie zusätzlich das Geschäfts-/Aktenzeichen des früheren Verfahrens an, falls Sie es noch haben – das beschleunigt den Abgleich beim Amt


Profi-Tipp: Wer Befunde, Entlassbriefe und Gutachten direkt mit dem Antrag mitschickt, verkürzt die Wartezeit erheblich. Ohne diese Unterlagen muss das Versorgungsamt erst selbst Anfragen an jedes Krankenhaus verschicken – und wartet dann teils wochenlang auf Antworten, bevor es überhaupt mit der Bearbeitung beginnen kann. Jede Kopie, die Sie direkt beilegen, ist ein Schritt, den das Amt nicht mehr gehen muss.

Reichen Sie grundsätzlich nur Kopien ein und behalten Sie die Originale.



Schritt 1: Merkzeichen und Formular vorbereiten


Bevor Sie das Antragsformular ausfüllen, gehen Sie die wichtigsten Merkzeichen durch und überlegen Sie, welche zu Ihrer gesundheitlichen Situation passen könnten:

Merkzeichen

Bedeutung

Wichtigster Vorteil

G

Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr

Vergünstigungen im ÖPNV, Steuererleichterung

aG

Außergewöhnliche Gehbehinderung

Sonderparkausweis für Behindertenparkplätze

B

Notwendigkeit ständiger Begleitung

Kostenlose Mitnahme einer Begleitperson in Bus & Bahn

H

Hilflosigkeit

Hoher Steuerfreibetrag, relevant bei Pflegegrad 4/5

Bl

Blindheit

Hoher Steuerfreibetrag, kostenlose Beförderung, Blindengeld

Gl

Gehörlosigkeit

Kommunikationshilfen, Vergünstigungen

RF

Rundfunkbeitragsermäßigung

Ermäßigter Rundfunkbeitrag


Kreuzen Sie im Formular alle Merkzeichen an, für die Sie aus Ihrer Sicht Anspruch haben könnten. Ein Merkzeichen, das Sie nicht beantragen, wird vom Amt nicht automatisch mitgeprüft.

Wo bekomme ich das Formular? Bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung, oft als Download auf deren Website, teilweise auch online ausfüllbar. In NRW ist das zuständige Amt für Versorgung und Teilhabe je nach Wohnort direkt bei Ihrer kreisfreien Stadt oder über die Landschaftsverbände LVR (Rheinland) bzw. LWL (Westfalen-Lippe) organisiert – die genaue Zuständigkeit finden Sie auf der Webseite Ihrer Stadt oder Ihres Kreises.




Schritt 2: Unterlagen zusammenstellen


Nutzen Sie die Checkliste aus dem Abschnitt "Was brauche ich alles" oben und stellen Sie alles als Kopie zusammen: Lichtbild, Steuer-ID, Ärzteliste, Befunde, Entlassbriefe, Gutachten.

Aus der Praxis: Wer diesen Schritt gründlich macht, spart sich im Schnitt mehrere Wochen Wartezeit gegenüber einem Antrag mit lückenhaften Unterlagen.



Schritt 3: Antrag ausfüllen


·       Persönliche Daten vollständig und korrekt eintragen – Name, Adresse, Geburtsdatum, Steuer-ID, Kontaktdaten

·       Gesundheitliche Einschränkungen so konkret wie möglich beschreiben. Nicht "Ich habe Rückenprobleme", sondern: "Ich kann nicht länger als 10 Minuten am Stück gehen, benötige eine Gehhilfe, kann keine Treppen ohne Geländer bewältigen."

·       Merkzeichen ankreuzen, die Sie in Schritt 1 identifiziert haben, mit kurzer Begründung

·       Ansprechpartner angeben, falls ein Angehöriger den Antrag begleitet oder Rückfragen beantwortet

·       Unterschreiben – ohne Unterschrift ist der Antrag ungültig

·       Angaben zu einer anderweitigen Feststellung (Punkt 3 im Formular) nicht auslassen

Das Formular fragt ausdrücklich ab, ob bereits eine Feststellung zur Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) oder zum Grad der Schädigungsfolgen (GdS) vorliegt – durch eine Berufsgenossenschaft (Arbeitsunfall, Berufskrankheit), ein Versorgungsamt, einen Landschaftsverband, eine Behörde der Bundeswehrverwaltung oder eine andere Dienststelle. Diese Frage wird in der Praxis oft übersprungen – zu Unrecht: Sozialversicherungsträger wollen an dieser Stelle immer wissen, wer für eine Beeinträchtigung ursächlich bzw. zuständig ist, um zu prüfen, ob dazu bereits ein Verfahren läuft und mit welchem Ergebnis. Haben Sie eine der Fragen mit "Ja" beantwortet, legen Sie den Bescheid in Kopie bei oder nennen Sie Stelle, Geschäfts-/Aktenzeichen und, falls einschlägig, das Datum des Unfalls bzw. der Schädigung. Nur wenn Sie zusätzlich zu dieser anderweitigen Feststellung weitere oder verschlimmerte Gesundheitsstörungen geltend machen wollen, geht es im Formular weiter – ansonsten ist dieser Teil für Sie bereits abgeschlossen.


Jede Gesundheitsstörung braucht eine Ursachen-Ziffer

Zur bereits genannten Angabe "Gesundheitliche Einschränkungen so konkret wie möglich beschreiben" gehört ein Schritt, der häufig übersehen wird: Das Formular verlangt zu jeder einzeln aufgeführten Gesundheitsstörung eine Ursachen-Ziffer. Ein Verweis auf beim Arzt anzufordernde Unterlagen reicht dafür nicht aus – die Gesundheitsstörungen müssen im Formular selbst benannt werden. Ordnen Sie jeder Störung eine der folgenden Ziffern zu:

·       01 = angeborene Ursache

·       02 = Arbeitsunfall (einschließlich Wege- und Betriebswegeunfall) / Berufskrankheit

·       04 = Verkehrsunfall, soweit nicht Arbeitsunfall

·       05 = häuslicher Unfall

·       06 = sonstiger Unfall

·       07 = Kriegs-, Wehrdienst-, Zivildienstbeschädigung

·       09 = sonstige Krankheit (auch Impfschaden ohne Berufskrankheit)

·       10 = sonstige Ursache oder mehrere Ursachen


Wer zahlt oder prüft schon – Ergänzung zu Ihren Gesundheitsstörungen

Für jede geltend gemachte Gesundheitsstörung will die Behörde zusätzlich wissen, ob bereits eine andere Stelle etwas dazu prüft oder leistet – eine wichtige Ergänzung zur anderweitigen Feststellung weiter oben. Geben Sie jeweils mit Ja, Nein oder beantragt an, ob Sie Leistungen erhalten oder ein Verfahren läuft bei:

·       Pflegekasse (mit Angabe des Pflegegrads)

·       Landschaftsverband (z. B. Blindengeld, Hilfe für Gehörlose)

·       Gericht (u. a. Betreuungsgutachten)

·       Agentur für Arbeit

·       Gesundheitsamt

·       Rentenversicherungsträger

Nennen Sie dazu, wo bekannt, Name und Anschrift der Stelle, vorhandene ärztliche Unterlagen bzw. Gutachten, das Datum des Gutachtens oder der ärztlichen Untersuchung sowie das Geschäfts-/Aktenzeichen bzw. die Versicherungsnummer. Je vollständiger diese Angaben sind, desto weniger Rückfragen stellt das Amt später.



Schritt 4: Antrag einreichen

Reichen Sie den vollständigen Antrag samt Kopien ein – persönlich, per Post oder, wo verfügbar, online über das Portal Ihrer Stadt oder Ihres Kreises. Bewahren Sie sich einen Nachweis über den Eingang auf (Posteingangsstempel, Einschreiben oder Bestätigungsmail).



Schritt 5: Bearbeitung und mögliche Rückfragen

Die Bearbeitung dauert je nach Auslastung und Vollständigkeit der Unterlagen mehrere Wochen bis wenige Monate. Das Amt kann zusätzliche Unterlagen oder ein eigenes Gutachten anfordern, wenn die eingereichten Befunde nicht ausreichen. Reagieren Sie auf solche Anfragen zügig – jede Verzögerung auf Ihrer Seite verlängert die Gesamtdauer direkt.



Schritt 6: Bescheid erhalten – GdB und Merkzeichen prüfen

Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid mit dem festgestellten Grad der Behinderung (GdB) und den anerkannten Merkzeichen.

GdB-Stufen:

GdB

Bedeutung

20–40

Behinderung, aber (noch) keine Schwerbehinderung

ab 50

Schwerbehinderung – Schwerbehindertenausweis möglich

50–100

In Zehnerschritten gestaffelt bis 100


Bereits ab einem GdB von 30 oder 40 kann bei der Agentur für Arbeit eine Gleichstellung beantragt werden, die im Job ähnlichen Kündigungsschutz bringt wie eine Schwerbehinderung.

Prüfen Sie den Bescheid genau: Stimmt der GdB mit Ihren Erwartungen überein? Wurden alle beantragten Merkzeichen anerkannt? Nur was im Bescheid steht, zählt später auch bei Finanzamt, Arbeitgeber oder Verkehrsbetrieben.Praktische Tipps für den Antrag



Schritt 7: Schwerbehindertenausweis beantragen

Der Bescheid allein ist noch kein Ausweis. Mit dem GdB-Bescheid stellen Sie einen gesonderten Antrag auf den Schwerbehindertenausweis – meist bei derselben Stelle, teils mit Lichtbild. Erst mit dem Ausweis in der Hand können Sie Nachteilsausgleiche wie Parkerleichterungen oder ermäßigte Fahrkarten tatsächlich in Anspruch nehmen.



Widerspruch bei zu niedrigem GdB oder fehlenden Merkzeichen


Wenn der Bescheid nicht Ihrer Einschätzung entspricht: Innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Das ist formlos möglich und kostet nichts.

Warum sich ein Widerspruch lohnt:

·       Häufig werden bei der Erstbegutachtung Merkzeichen übersehen, wenn die eingereichten Unterlagen dazu keine klaren Hinweise enthielten

·       Zusätzliche Befunde oder ein Facharztgutachten können im Widerspruchsverfahren nachgereicht werden

·       Ein höherer GdB oder ein weiteres Merkzeichen bedeutet direkt mehr Nachteilsausgleiche




Hilfreiche Tipps:

  • Nehmen Sie sich Zeit, um die Merkzeichen zu verstehen. 20 Minuten vor dem Ausfüllen können viel Zeit und Ärger sparen.

  • Vollständige Unterlagen beschleunigen die Bearbeitung.

  • Frühzeitig beantragen, da die Bearbeitung mehrere Monate dauern kann.

  • Bei Unsicherheiten Hilfe suchen, etwa bei Pflegeberatern oder Behindertenverbänden.

  • Ergänzungsanträge vermeiden, indem Sie von Anfang an alles beantragen, was Ihnen zusteht.



Fazit


Der Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis in NRW erfordert Vorbereitung und Sorgfalt. Wer die Merkzeichen kennt und seine Unterlagen vollständig einreicht, erhält schneller die ihm zustehenden Nachteilsausgleiche.



FAQ


Kostet der Antrag etwas?

Nein, die Antragstellung und der Ausweis sind kostenfrei.

Wie lange gilt der Ausweis?

In der Regel befristet, mit Verlängerungsmöglichkeit. Bei dauerhaften Einschränkungen wird häufig unbefristet entschieden.

Was, wenn sich mein Gesundheitszustand verschlechtert?

Dann können Sie jederzeit einen Änderungssantrag stellen – mit denselben Grundsätzen wie beim Erstantrag: je vollständiger die neuen Befunde, desto schneller die Neubewertung.

Muss ich alle Merkzeichen auf einmal beantragen?

Nein, Merkzeichen können auch nachträglich beantragt werden. Es kostet aber Zeit – deshalb lohnt es sich, direkt beim Erstantrag alle relevanten Merkzeichen mitzudenken.


SalusMAX

Kontakt: salusmax.de

Persönlich in den Regierungsbezirken Düsseldorf und Köln | Digital für ganz NRW


Quellen

·       SGB IX – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

·       Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) – Grundlage der GdB-Bewertung

·       Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS): Ratgeber für Menschen mit Behinderung

Homepage Stadt Düsseldorf Schwerbehindertenstelle


Autor: Munip EL Debssi (B.Sc.)

 
 
 

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