Auswirkungen Pflegeneuausrichtungsgesetz (PNOG) auf häusliche Pflege 2027
- SalusMAX

- 7. Juli
- 6 Min. Lesezeit
Die häusliche Pflege steht vor einer bedeutenden Veränderung. Ab 2027 soll das Pflegeneuausrichtungsgesetz (PNOG) eventuell in Kraft treten und die bisherige Struktur der Pflegeleistungen grundlegend umgestalten. Die Bundesregierung hat mit dem Referentenentwurf erstmals konkrete Pläne vorgelegt, wie die Pflegeleistungen neu organisiert werden sollen. Auf den ersten Blick wirkt das Konzept übersichtlich und klar: Vier neue Budgets sollen den bisherigen Leistungsdschungel ersetzen. Doch bei genauerem Hinsehen zeigen sich erhebliche Einschnitte und Herausforderungen, die viele Betroffene vor Probleme stellen würden.

Vier neue Budgets ersetzen den bisherigen Leistungsdschungel
Der Plan: Ab dem 1. Januar 2027 werden zahlreiche bisherige Pflegeleistungen in vier neue Budgets zusammengeführt. Dieses System soll die Pflegeleistungen transparenter und besser steuerbar machen. Die vier Budgets sind:
Entlastungsbudget
Dieses Budget ersetzt das bisherige Pflegegeld. Neu eingestufte Pflegebedürftige in den Pflegegraden 2 und 3 erhalten zunächst nur die Hälfte des bisherigen Betrags. Die volle Leistung wird erst nach einer Wartezeit ausgezahlt. Für Familien, die plötzlich Pflege organisieren müssen, bedeutet das eine erhebliche finanzielle Belastung und weniger Unterstützung in einer ohnehin schwierigen Situation.
Sachleistungsbudget
Hier werden professionelle Pflegeleistungen zusammengefasst. Gleichzeitig wird die Verhinderungspflege neu geregelt. Wer diese Leistungen in Anspruch nehmen möchte, muss künftig seine Planung anpassen, da sich die Verteilung und Zuwendungen der Mittel verändert.
Überbrückungsbudget
Dieses Budget startet anstatt der Verhinderungspflege und soll lediglich bei pflegerischen Notfällen dienen. Ob dieser reduzierte Puffer in der Praxis ausreicht, ist fraglich. Die Übergangsphase könnte für viele Pflegebedürftige und Angehörige eine Zeit der Unsicherheit werden.
Sozialraumbudget
Es ersetzt den bisherigen Entlastungsbetrag und unterstützt Nachbarschaftshilfe. Landesrechtlich anerkannte Anbieter sollen lediglich den hierfür vorgesehenen Betrag zur Verfügung haben.
1. Die Streichung des Umwandlungsanspruchs (§45a Abs. 4) trifft die Schwächsten
Der Umwandlungsanspruch ermöglicht es heute, dass Pflegebedürftige bis zu 40 Prozent ihres monatlichen Sachleistungsbetrags für anerkannte niedrigschwellige Betreuungsangebote nutzen können. Diese Regelung ist für Tausende von Familien in Deutschland eine tragende Säule ihrer Versorgungsrealität. Sie ermöglicht es, dass, anerkannte Alltagsbegleitungsdienste regelmäßig und verlässlich eingesetzt werden können. Mit dem PNOG wird dieser Anspruch gestrichen. Als Ersatz wird der Entlastungsbetrag um 44 Euro angehoben und ein Sozialraumbudget von 175 Euro eingeführt. Diese Zahl in die Realität zu übersetzt: 175 Euro reichen, je nach Anbieter und Region, für eine knappe Stunde Betreuung pro Woche. Das ist kein Versorgungskonzept – das ist eine symbolische Geste, die die Lücke, die durch die Streichung des Umwandlungsanspruchs entsteht, nicht annähernd schließt.
Die Begründung im Gesetzesentwurf (S. 187) lautet, die Abschaffung des Umwandlungsanspruchs diene der Entbürokratisierung der Pflegekassen. Ich halte diese Begründung für nicht haltbar. Was tatsächlich eintritt, ist das Gegenteil: Anerkannte Anbieter, die heute auf Basis des Umwandlungsanspruchs wirtschaftlich arbeiten können, werden gezwungen sein, einen erheblichen Teil ihrer Belegschaft zu entlassen – in vielen Fällen bis zu 60 Prozent davon. Die Pflegebedürftigen, die sie bislang versorgt haben, stehen von einem Tag auf den anderen ohne Betreuung da. Ihre Angehörigen, die heute noch entlastet werden, werden alleingelassen. Und die Pflegekassen werden – entgegen der Entbürokratisierungsverheißung – mit einer Welle von Hilferufen, Beschwerden und Anfragen konfrontiert, die sie nicht bewältigen können. Der daraus resultierende Druck auf stationäre Einrichtungen und die Sozialhilfeträger ist absehbar. Doch es wir kein freies Bett gefunden werden können.
3. Die neue Pflegebegleitung (§7d) ignoriert 700 bewährte anerkannte Beratungsstellen in NRW allein
Ich möchte Ihnen kurz beschreiben, was SalusMAX tut, ohne damit werben zu wollen: Unsere Pflegefachkräfte und Pflegeberater verfügen alle über eine beratungsorientierte Zusatzqualifikation nach §7a SGB XI. Wir arbeiten konsequent präventiv, beraten intensiv, besonders bei Pflegegrad 1, wir bauen innerhalb von wenigen Tagen – oft innerhalb von 24 Stunden – funktionsfähige Versorgungsnetzwerke für Pflegebedürftige und ihre Familien auf und sorgen dafür, dass Menschen so lange wie irgend möglich in den eigenen vier Wänden verbleiben können. Für diese Arbeit wurden wir ausgezeichnet. Wir sind anerkannte Beratungsstelle nach §37 Abs. 7 SGB XI. Allein in NRW gibt es über 700 solcher anerkannten Beratungsstellen. Das ist gewachsene, wohnortnahe, qualifizierte Infrastruktur – aufgebaut über Jahre, verankert in den Gemeinden, bekannt bei den Familien. Was macht das PNOG mit dieser Infrastruktur? §7d SGB XI überträgt die neue "Pflegebegleitung" den Pflegekassen. Die Kassen können diese Aufgabe vollständig oder teilweise auf Dritte übertragen. Das bedeutet im Klartext: Der Markt wird für große überregionale Dienstleister geöffnet, die Aufträge im Rahmen von z.B. Ausschreibungen erhalten werden und sie kostengünstig an Fachpersonal weitergeben können. Große Anbieter sind bereits heute in der Lage, solche Strukturen auf diese Weise im §7a SGB XI Segment zu bedienen. Die kleinen, wohnortnahen, spezialisierten Beratungsstellen werden verdrängt – nicht weil sie schlechter sind, sondern weil sie im Wettbewerb mit industrialisierten Großanbietern strukturell unterlegen sind.
Ich frage mich ernsthaft: Warum baut man ein Paralleluniversum auf, wenn die Infrastruktur bereits existiert? Warum entzieht man den anerkannten Beratungsstellen nach §37 Abs. 7 schrittweise die gesetzliche Grundlage, anstatt sie als das zu nutzen, was sie sind – eine funktionierende, gesetzlich verankerte Ressource der präventiven Nahversorgung?
Was auf der Strecke bleibt: Verluste und Einschränkungen
Hinter der neuen Budgetstruktur verbergen sich nicht nur Umstellungen, sondern auch konkrete Leistungseinbußen. Besonders betroffen sind Menschen mit Pflegegrad 1. Diese verlieren den bisherigen Entlastungsbetrag vollständig. Gerade diese Gruppe steht oft am Anfang eines langen Pflegewegs und benötigt frühzeitige Unterstützung, um den Übergang in höhere Pflegegrade zu verzögern oder zu verhindern. Die präventive Logik, die bisher in der Pflegeförderung eine Rolle spielte, wird durch das neue Gesetz geschwächt anstatt gestärkt. Prävention soll neu definiert werden, obwohl sie hier schon lange gelebt wird.
Die Umstellungen, die schon zum 01.01.2027 angedacht sind, werden besonders die vielen Betreuungsdienste treffen, welchen die Grundlage zur Abrechnung mit den Pflegekassen entzogen wird. Viele Menschen blieben dann einfach unbetreut, da es schlichtweg dann dafür keine Gelder mehr gäbe. Die Transformation von der Pflegeberatung zur Pflegebegleitung zum 01.01.2028 würde vollständig in die Hände der Pflegekassen gelegt. Welche Folgen dieser Schritt für Menschen mit Pflegegrad tatsächlich hätte, bleibt derzeit abzuwarten.
Für viele Betroffene bedeutet das weniger finanzielle Mittel und weniger Flexibilität bei der Organisation der Pflege. Familien, die plötzlich vor der Herausforderung stehen, Pflege zu organisieren, müssen mit weniger Unterstützung auskommen. Das kann zu einer höheren Belastung für Angehörige und Pflegebedürftige führen.
Dieser Vorschlag gleicht somit weniger einer Reform, als mehr eines Kürzungsvorschlags.
Herausforderungen im Zeitplan und in der Praxis
Der Zeitplan für die Umsetzung des PNOG ist eng gesteckt. Ab 2027 sollen die meisten Änderungen greifen, doch die Praxis zeigt, dass viele Details noch unklar sind. Die Übergangsregelungen in der Pflegeberatung sollen helfen, den Systemwechsel abzufedern, doch wie gut das gelingt, aber vor allem mit wem, ist offen.
Die Unterstützung von nach landesrechtlich anerkannten Betreuungsdiensten soll zum Jahreswechsel drastisch eingeschränkt werden. Viele Menschen, die auf diese Unterstützung angewiesen sind, müssten sich auf eine Zeit ohne klare finanzielle Unterstützung und weniger Betreuung einstellen.
Die Umstellung auf die neuen Budgets erfordert zudem eine Anpassung der Pflegeplanung und -organisation. Pflegekräfte, Angehörige und Pflegebedürftige müssen sich auf neue Abläufe einstellen, was zusätzlichen Aufwand bedeutet.
Praktische Beispiele aus der Pflegepraxis
Um die Auswirkungen des Gesetzes besser zu verstehen, helfen konkrete Beispiele:
Eine Familie mit einem Angehörigen, der neu in Pflegegrad 2 eingestuft würde, erhält ab 2027 zunächst nur die Hälfte des bisherigen Pflegegeldes. Das bedeutet, dass sie weniger Geld für die Organisation der Pflege zur Verfügung hat und möglicherweise auf zusätzliche private Unterstützung angewiesen ist.
Ein Pflegebedürftiger, der bisher Verhinderungspflege genutzt hat, muss seine Planung anpassen, da die Verteilung der Mittel im Sachleistungsbudget neu geregelt wird. Das kann zu Engpässen führen, wenn regelmäßig Ersatzpflege benötigt wird. Das Sachleistungsbudget verringert das anteilige Pflegegeld.
Betreuungsdienste, welche über den Sachleistungsbetrag Familien unterstützen, können über diese Mittel nicht mehr verfügen. Hierfür bedarf es einer Zulassung als Pflegedienst. Die Folge ist, dass die Familien die Betreuung selber übernehmen müssen.
Fazit: Chancen und Risiken des Pflegeneuausrichtungsgesetzes
Das Pflegeneuausrichtungsgesetz bringt eine neue Strukturierung der Pflegeleistungen. Die Zusammenführung in vier Budgets schafft Ungewissheit und könnte langfristig die Pflege schlechter steuerbar machen. Die Umsetzung birgt Risiken:
Leistungskürzungen für bestimmte Gruppen, insbesondere Pflegegrad 1, schwächen die präventive Pflegeförderung.
Enger Zeitplan und Übergangsregelungen könnten zu Unsicherheiten und Versorgungslücken führen.
Anpassungsbedarf bei Pflegeplanung und Organisation stellt Betroffene vor neue Herausforderungen.
Wegfall von Alltagsdiensten Die Beträge, welche für die Alltagsbegleitung zur Verfügung stehen, würden auf 175 Euro pro Monat gekürzt.
Für alle, die von häuslicher Pflege betroffen sind, ist es wichtig, sich frühzeitig über die Änderungen zu informieren und gegebenenfalls Unterstützung bei der Planung zu suchen. Nur so lässt sich der Übergang in das neue System möglichst reibungslos gestalten.
Die Pflegepolitik steht vor der Aufgabe, die Balance zwischen Kosteneffizienz und bedarfsgerechter Unterstützung zu finden. Das PNOG ist ein Versuch in diese Richtung, doch es bleibt abzuwarten, wie gut die Praxis mit den neuen Regelungen zurechtkommt, wenn sie überhaupt eingeführt werden.
SalusMAX -- Pflegeberatung in Düsseldorf
Wir informieren Sie umgehend, sobald es neue Informationen zu den geplanten Gesetzesänderungen gibt.
Persönlich in Düsseldorf | Digital für ganz NRW
Autor: Munip El Debssi (B.Sc.)






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