Pflegegrad 3 Pflegegeld im Jahr 2026 Alle Leistungen im Überblick
- SalusMAX
- 18. März
- 5 Min. Lesezeit
Wer Pflegegrad 3 hat, erhält 2026 ein monatliches Pflegegeld von 599 Euro. Dieses Geld unterstützt Pflegebedürftige, die ihre Pflege durch Angehörige oder selbst organisierte Pflegepersonen sicherstellen, ohne einen ambulanten Pflege- oder Betreuungsdienst zu nutzen. Doch das Pflegegeld ist nur ein Teil der Leistungen, die die Pflegeversicherung bietet. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Leistungen 2026 für Pflegegrad 3 zur Verfügung stehen, wie Sie Pflegegeld und Sachleistungen kombinieren können und welche weiteren Unterstützungen es gibt.

Pflegegeld bei Pflegegrad 3 im Jahr 2026
Das Pflegegeld ist eine finanzielle Leistung, die Pflegebedürftige erhalten, wenn sie ihre Pflege selbst organisieren oder Angehörige die Pflege übernehmen. Im Jahr 2026 beträgt das Pflegegeld für Pflegegrad 3 599 Euro pro Monat. Dieses Geld wird direkt an die pflegende Person ausgezahlt und kann flexibel für die Pflege eingesetzt werden.
Wann ist Pflegegeld sinnvoll?
Wenn die Pflege vollständig durch Angehörige oder nahestehende Personen erfolgt.
Wenn Sie die Pflege selbst organisieren und flexibel gestalten möchten.
Wenn Sie z. B. das Geld direkt an die pflegende Person weitergeben wollen.
Wenn die Pflegesituation stabil ist und keine professionelle Pflegekraft benötigt wird.
Pflegegeld bietet somit eine flexible Unterstützung, die sich gut an individuelle Bedürfnisse anpasst.
Wichtig: Beratungsbesuch als Pflicht
Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI nachweisen: Pflegegrad 1 bis 5: mindestens einmal pro Halbjahr
Pflegesachleistungen und Kombinationsleistungen
Neben dem Pflegegeld gibt es Pflegesachleistungen, die für professionelle Pflegeleistungen der Grundpflege, durch ambulante Pflegedienste genutzt werden können. Für Pflegegrad 3 stehen im Jahr 2026 Pflegesachleistungen in Höhe von 1.497 Euro pro Monat zur Verfügung.
TIPP: Schauen Sie in diesen Artikel, um mehr über die Unterscheide zwischen Behandlungs- und Grundpflege zu erfahren.
Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistungen
Wer teilweise einen Pflegedienst nutzt und teilweise durch Angehörige pflegen lässt, kann beide Leistungen anteilig kombinieren. Diese sogenannte Kombinationsleistung ist im § 38 SGB XI geregelt. Das bedeutet:
Sie erhalten einen Teil des Pflegegeldes ausbezahlt.
Gleichzeitig können Sie Pflegesachleistungen für den professionellen und grundpflegerischen Pflegeanteil nutzen.
Die Leistungen werden anteilig berechnet, je nachdem wie viel Pflege durch Angehörige und wie viel durch den Pflegedienst erfolgt.
Diese Flexibilität hilft, die Pflege individuell zu gestalten und optimal zu unterstützen.
TIPP: In unserem Pflegegeldrechner können Sie sich ausrechnen lassen, wieviel anteiliges Pflegegeld ausbezahlt wird, wenn Sie zusätzlich einen Pflegedienst engagieren.
Beispiel bei Pflegegrad 3:
· Pflegedienst übernimmt 50 % des Sachleistungsbudgets (1.497 € × 50 % = 748,50 €)
· Pflegegeld wird zu 50 % ausgezahlt (599 € × 50 % = 299,50 €)
· Es bleibt somit noch etwas Geld für die selbst beschaffte Pflege übrig
Die Formel: Pflegegeld-Anteil = 100 % minus genutzter Sachleistungsanteil (in Prozent).
Weitere Leistungen der Pflegeversicherung 2026 für Pflegegrad 3
Neben Pflegegeld und Pflegesachleistungen gibt es weitere finanzielle Unterstützungen, die Pflegebedürftigen und ihren Familien helfen, wie z.B.:
Entlastungsbetrag | 131 Euro/Monat | Für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsangebote, z.B. Haushaltshilfen oder Betreuungsgruppen |
Tagespflege (§ 41) | 1.357 Euro/Monat | Für teilstationäre Pflegeangebote, wenn Pflegebedürftige tagsüber betreut werden |
Kurzzeit- und Verhinderungspflege | 3.539 Euro/Jahr | Für z.B. vorübergehende Pflege durch Ersatzpflege, z.B. bei Urlaub oder Krankheit der Hauptpflegeperson | Oder eine Notfallsituation |
Wohnraumanpassung | Bis zu 4.180 Euro je Maßnahme | Zuschuss für Umbauten im Wohnraum, um Barrieren zu reduzieren und Pflege zu erleichtern |
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | Bis zu 42 Euro/Monat | Für Verbrauchsmaterialien wie Einmalhandschuhe oder Bettschutzeinlagen |
Diese Leistungen ergänzen das Pflegegeld und ermöglichen eine umfassende Versorgung.
Pflegegeld oder Pflegesachleistung – was passt besser?
Die Entscheidung zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung hängt von der individuellen Pflegesituation ab. Hier einige Überlegungen:
Pflegegeld ist besser, wenn Angehörige die Pflege übernehmen und Sie die Pflege flexibel gestalten wollen.
Pflegesachleistungen sind sinnvoll, wenn Sie professionelle Pflegekräfte benötigen oder die Pflege durch Angehörige gar nicht möglich ist.
Kombinationsleistungen bieten Flexibilität, wenn Sie eine Mischung aus professioneller Pflege und Angehörigenpflege wünschen.
Beispiel: Frau Müller pflegt ihren Vater mit Pflegegrad 3 zu Hause. Sie arbeitet halbtags und nutzt einen ambulanten Pflegedienst für die Morgentoilette und Medikamentengabe. Für die restliche Pflege erhält sie Pflegegeld. So kann sie die Pflege optimal organisieren und entlastet sich selbst.
Wie beantragen Sie das Pflegegeld?
Das Pflegegeld wird von der Pflegekasse gezahlt. So beantragen Sie es:
Stellen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse.
Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst (MDK), oder die MEDICPROOF mit der Begutachtung.
Nach Feststellung des Pflegegrades erhalten Sie einen Bescheid über die Leistungen.
Pflegegeld wird monatlich ausgezahlt, sobald der Pflegegrad anerkannt ist.
Tipp: Halten Sie alle wichtigen Unterlagen bereit, z.B. ärztliche Berichte und Nachweise zur Pflegesituation und nutzen Sie unser Pflegetagebuch.
Tipps für die Pflege mit Pflegegrad 3
Nutzen Sie den Entlastungsbetrag für zusätzliche Unterstützung, z.B. Haushaltshilfen.
Prüfen Sie, ob eine Wohnraumanpassung sinnvoll ist, um die Pflege zu erleichtern.
Informieren Sie sich über Kurzzeit- und Verhinderungspflege, um Auszeiten für pflegende Angehörige zu ermöglichen und bei Notfallsituationen gewappnet zu sein.
Dokumentieren Sie die Pflegeleistungen, um den Überblick zu behalten.
Suchen Sie Beratung bei Pflegeberatungsstellen.
Fazit
Pflegegrad 3 bringt im Jahr 2026 ein Pflegegeld von 599 Euro pro Monat mit sich. Dieses Geld unterstützt vor allem die Pflege durch Angehörige oder selbst organisierte Pflegepersonen. Zusätzlich stehen Entlastungsbeträge und weitere finanzielle Hilfen zur Verfügung. Die Kombination von Pflegegeld und Sachleistungen ermöglicht eine flexible und individuelle Pflegegestaltung. Wer die Leistungen optimal nutzt, kann die Pflegebedürftigkeit besser bewältigen und die Lebensqualität aller Beteiligten verbessern.
FAQ
Wie viel Pflegegeld gibt es bei Pflegegrad 3 im Jahr 2026?
Bei Pflegegrad 3 beträgt das Pflegegeld 599 Euro pro Monat (§ 37 SGB XI). Der Betrag gilt seit 2025 und wird 2026 unverändert weitergezahlt. Erst in 2027 ergibt sich eine dynamische Erhöhung.
Kann ich Pflegegeld und Pflegedienst gleichzeitig nutzen?
Ja. Die Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI erlaubt die anteilige Nutzung beider Leistungen. Der Pflegegeldanteil entspricht dem ungenutzten Sachleistungsanteil in Prozent.
Was passiert mit dem Pflegegeld wenn ich ins Krankenhaus muss?
Das Pflegegeld wird bei einem Krankenhausaufenthalt für bis zu 8 Wochen weitergezahlt (§ 34 SGB XI). Ab der neunten Woche entfällt es.
Muss der Pflegebedürftige das Pflegegeld an die Angehörigen weitergeben?
Nein. Das Pflegegeld wird an den Pflegebedürftigen ausgezahlt. Er entscheidet frei, wie er es verwendet -- es handelt sich um eine Anerkennung der Pflegeleistung, nicht um eine Pflichtauszahlung an die Pflegeperson.
Bekomme ich bei Pflegegrad 3 auch Verhinderungspflege?
Ja. Ab Pflegegrad 2 steht ein gemeinsames Budget für Kurzzeit- und Verhinderungspflege von 3.539 Euro pro Jahr zur Verfügung (seit 1.7.2025).
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