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Eigenanteil bei ambulanter Pflege verstehen und senken Tipps für Betroffene

Ambulante Pflege zu Hause bietet vielen Menschen die Möglichkeit, trotz Pflegebedarf in vertrauter Umgebung zu bleiben. Doch oft stellt sich die Frage: Wie viel Eigenanteil muss ich bei ambulanter Pflege selbst zahlen? Die Pflegekasse übernimmt zwar einen festen Betrag, den sogenannten Sachleistungsbetrag, doch darüber hinaus evtl. entstehende Kosten tragen die Pflegebedürftigen selbst. Dieser Beitrag erklärt, wie der Eigenanteil entsteht, welche Beträge aktuell gelten und wie Sie ihn effektiv senken können.


Nahaufnahme eines Pflegeplans und Pflegehilfsmitteln auf einem Tisch
SalusMAX klärt über Pflegeleistungen auf.

Wie entsteht der Eigenanteil bei ambulanter Pflege?


Die Pflegekasse zahlt bei ambulanter Pflege einen festen Betrag, der sich nach dem Pflegegrad richtet. Dieser Betrag wird als Sachleistung direkt an den Pflegedienst ausgezahlt. Wenn der Pflegedienst mehr berechnet als die Pflegekasse übernimmt, müssen Sie die Differenz selbst zahlen. Diese Differenz nennt man Eigenanteil.



TIPP: Der Eigenanteil in der ambulanten Pflege ist nicht das gleiche wie der "Einrichtungseinheitliche Eigenanteil" kurz "EEE".



Was ist bei vollstationärer Pflege (Pflegeheim) anders? EEE?


Im Pflegeheim zahlen Sie einen einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) für Pflege -- unabhängig vom Pflegegrad. Hinzu kommen Unterkunft, Ausbildungsumlage, Verpflegung und Investitionskosten (je nach Bundesland). Der Eigenanteil im Heim ist in den meisten Fällen deutlich höher als bei ambulanter Pflege. Auf den Websiten der Einrichtungen finden Sie meistens Informationen dazu.



Beispiel für Pflegegrad 3 ambulant


Pflegedienst berechnet monatlich1.800 €

Pflegekasse übernimmt (Sachleistung PG 3) 1.497 €

Eigenanteil 303 €


In diesem Beispiel zahlt die Pflegekasse 1.497 Euro, der Pflegedienst berechnet aber 1.800 Euro. Die Differenz von 303 Euro ist vom Pflegebedürftigen selbst zu tragen. der Betrag kann von der Steuer abgesetzt werden.



Sachleistungsbeträge 2026 nach Pflegegrad


Die Sachleistungsbeträge für ambulante Pflege sind je nach Pflegegrad unterschiedlich. Zusätzlich steht allen Pflegegraden ein Entlastungsbetrag zur Verfügung, der für weitere Leistungen genutzt werden kann.

Pflegegrad

Sachleistung ambulant in €

Entlastungsbetrag (zusätzlich) in €

1

0

131

2

796

131

3

1497

131

4

1859

131

5

2299

131



Wie können Sie den Eigenanteil senken?


Der Eigenanteil muss nicht immer hoch sein. Es gibt mehrere Möglichkeiten, ihn zu reduzieren und so die finanzielle Belastung zu verringern.




Der Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat steht zusätzlich zur Sachleistung zur Verfügung. Er kann für anerkannte Entlastungsleistungen verwendet werden, zum Beispiel für hauswirtschaftliche Unterstützung oder Betreuungsangebote. Viele Pflegedienste nutzen die Sachleistungsbeträge auch für diese Angebote, sie könnten Leistungen auch über den Entlastungsbetrag abrechnen, falls noch Budget verfügbar ist.



2. Kombinationsleistung einsetzen Aufgaben verlagern


Überlegen Sie, welche Aufgaben vom Pflegedienst erledigt werden müssen – und welche auch eine Alltagsbegleitung, familiäre- oder ehrenamtliche Unterstützung übernehmen kann. Einkaufen, Hauswirtschaft, Begleitung zu Terminen oder Gesellschaft leisten muss kein Pflegedienst über den Sachleistungsbetrag erledigen. So bleibt dem Pflegedienst mehr Zeit für pflegerische Kernaufgaben – und Sie schöpfen Ihre Sachleistung evtl. effizienter aus, ohne den Eigenanteil unnötig zu erhöhen.



3. Pflegedienst vergleichen


Die Preise und Leistungskomplexe der Pflegedienste unterscheiden sich.



4. Weitere Leistungen prüfen


Neben Sachleistung und Entlastungsbetrag gibt es weitere Leistungen, die helfen können, Kosten zu senken:




  1. Pflegegrad prüfen lassen


Ist der Pflegegrad zu niedrig eingestuft, ist auch die Sachleistung zu gering. Eine Höherstufung senkt den Eigenanteil direkt. Falls der Sachleistungsbetrag nicht ausreicht, könnte das ein erster Indikator für einen zu geringen Pflegegrad sein.



  1. Pflegeleistungen nachvollziehen


Geben Sie Ihre au den Rechnungen befindlichen Beträge in unseren Pflegegeldrechner ein.



  1. Was wenn das Geld nicht reicht?


    Wenn das Einkommen und Vermögen nicht ausreichen um den Eigenanteil zu zahlen und unter bestimmten Voraussetzungen, gibt es die Möglichkeit zur Hilfe zur Pflege (SGB XII): Das Sozialamt übernimmt den nicht gedeckten Anteil -- nach Bedürftigkeitsprüfung.



Praktisches Beispiel zur Reduzierung des Eigenanteils


Frau Müller hat Pflegegrad 3 und benötigt ambulante Pflege. Der Pflegedienst berechnet 1.800 Euro monatlich für Pflege. Die Pflegekasse übernimmt 1.497 Euro. Der Eigenanteil beträgt somit 303 Euro.


Frau Müller nutzt jetzt den Entlastungsbetrag von 131 Euro für hauswirtschaftliche Unterstützung durch eine Alltagsbegleitung. Aus diesem Grund hilft ihr ihre Tochter 2x die Woche bei der Grundpflege, anstatt die Wohnung zu reinigen und der Pflegedienst kommt 2x weniger die Woche. Durch diese Kombination sinkt der Eigenanteil.



Tipps für die Planung der ambulanten Pflege


  • Frühzeitig informieren: Erkundigen Sie sich bei der Pflegekasse und Pflegediensten über aktuelle Leistungen und Kosten.

  • Höherstufung prüfen: Halten Sie genau fest, welche Krankheiten und Einschränkungen hinzu kommen.

  • Beratung nutzen: Pflegebüros oder unabhängige Pflegeberater helfen bei der Planung und Beantragung von Leistungen.

  • Flexibel bleiben: Passen Sie die Pflegeleistungen an den aktuellen Bedarf an, um unnötige Kosten zu vermeiden.



Fazit


Der Eigenanteil bei ambulanter Pflege entsteht durch die Differenz zwischen den Kosten des Pflegedienstes und dem von der Pflegekasse übernommenen Sachleistungsbetrag. Mit gezielter Planung und Nutzung von Zusatzleistungen wie dem Entlastungsbetrag lässt sich der Eigenanteil evtl. senken. Ein Vergleich der Pflegedienste und eine gute Beratung helfen dabei, die Pflegekosten transparent zu halten. So bleibt die ambulante Pflege zu Hause finanzierbar und ermöglicht eine individuelle Betreuung in vertrauter Umgebung.



FAQ


Kann ich den Eigenanteil von der Steuer absetzen?

Ja, als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG -- unter bestimmten Voraussetzungen (zumutbare Eigenbelastung). Steuerberater fragen.


Zahlt die Pflegekasse immer den vollen Sachleistungsbetrag?

Ja, wenn ein zugelassener Pflegedienst mit Versorgungsvertrag beauftragt wird und die Leistungen im Leistungskatalog abrechenbar und voll ausgeschöpft sind.


Gibt es einen Unterschied zwischen Pflegediensten bei den Preisen?

Ja. Die Sätze werden zwar mit den Pflegekassen verhandelt, aber die konkreten Leistungskomplexe und Zeitwerte variieren. Vergleichen lohnt sich.


Was wenn der Pflegedienst den Sachleistungsbetrag nicht voll ausschöpft?

Dann erhalten Sie den nicht genutzten Anteil anteilig als Pflegegeld (Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI).


Was ist der Einrichtungseinheitliche Eigenanteil? Was bedeutet EEE?

EEE in stationären Einrichtungen: Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) bezeichnet den Anteil an den Pflegekosten in Pflegeheimen, der über die Leistungsbeträge der Pflegekasse hinausgeht und daher von den Bewohnern einer Pflegeeinrichtung selbst bezahlt werden muss.



SalusMAX -- Pflegeberatung in Düsseldorf


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